|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Gartenumbau
Hallo,
vielleicht kann uns jemand helfen.Wir haben ende Januar 2013 eine Doppelhaushälfte gemietet.Bei der ersten Absprache mit unserem Vermieter durften wir zum Frühjahr den Garten nach unseren Wünschen umgestalten. Unser Vermieter wollte mit uns seine Bäume und Sträucher die er behalten möchte mit zu seinem Garten nehmen,so das wir hinterm Haus an der Terrase eine Rasenfläche anlegen könnten. Jetzt ist er umgesprungen mit seiner Meinung und für uns stellen sich die Fragen. Wer ist dann für die Pflege zuständig ? Darf er bestimmen wie der Garten angelegt wird ? Was ist mit der Miete,wenn wir den Garten nicht nach unseren Bedürfnissen nutzen können ? Danke im voraus ! MfG Ortmann |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Hi,
der Vermieter vertritt jetzt die Meinung das der Garten so bleiben soll,wie er es sich zu recht gemacht hat. |
#4
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Zitat:
|
#5
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Mir erscheint die Frage nach der mietvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung des Gartens als ausschlaggebend, für eine weitere Diskussion.
Also, was steht im Mietvertrag: Doppelhaushälfte mit Garten? |
#6
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Ja,Doppelhaushälfte mit Garten,Garage u. Gartenhaus.
|
#7
|
|||
|
|||
AW: Gartenumbau
Wenn es keine besondere zusätzliche Nutzungsvereinbarung gibt, dann wurde der Garten wie gesehen gemietet.
Dann würden natürlich auch alle Kosten die der Garten verursacht, dem Mieter gehören. Der Vermieter hätte keine Rechte den Garten zu betreten, geschweige denn etwas zu verändern. Mit dem Mietvertrag ist der Garten in den Besitz des Mieters übergegangen. Gleiches betrifft ja auch die Doppelhaushälfte. |
|
Stichworte |
garten, gartenpflege, mietminderung, nutzung |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|