Zitat:
Zitat von Regenmacher
Welche Meinung vertritt er denn jetzt?
Solche Dinge sollte man im Mietvertrag vereinbaren, aber die Kosten für die Gartenpflege sind in der Regel umlegbar.
Was soll damit sein? Nur was im Mietvertrag vereinbart ist, dürfte relevant sein. Und eine Mietminderung wegen fehlender Gartenarbeit durch den Mieter ist mir nicht bekannt.
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Nicht Mietminderung wegen der Gartenarbeit sondern wegen nicht benutzen des Gartens im vollem Umfang.