Zitat:
Zitat von Sange
Mir erscheint die Frage nach der mietvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung des Gartens als ausschlaggebend, für eine weitere Diskussion.
Also, was steht im Mietvertrag: Doppelhaushälfte mit Garten?
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Ja,Doppelhaushälfte mit Garten,Garage u. Gartenhaus.