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Micha-Regensburg 04.04.2013 10:42

Betten lüften am Balkon
 
Hallo,

wir haben in unserer EG Wohnung ein kleines Problem.
Die Mieter im ersten Stock schüttelte ihr gesamte Wäsche, Teppiche am Balkon aus. Unsere Terrasse ist genau darunter, somit hatte ich erst mal bei Sonnenschein gesehen was da alles runterfällt......echt eckelig. Ich habe die Nachbarin daraufhin angesprochen. Diese ging zum Vermieter und dieser verwies auf die Hausordnung: Das Ausschütteln, Ausklopfen von Teppichen über das Balkongeländer ist verboten.
Jetzt meine Frage: Das Lüften der Betten über das Balkongeländer sei laut Vermieter erlaubt! Natürlich hängt die Nachbarin jetzt täglich ihre Betten über das Balkongeländer. Muss ich das echt dulden? Ich finde Bettwäsche ist schon sehr intim und ich habe keine Lust auf Schamhaare oder Hautpartikel in meiner Kaffeetasse. Weiß jemand Rat?
Vielen Dank

Sange 04.04.2013 14:28

AW: Betten lüften am Balkon
 
Ich sehe das Ausschütteln von Teppichen gleichgestellt mit dem Ausschütteln von Betten.

Es ist eine Sauerei und der Vermieter tut gut daran dem ein Ende zu setzen.

Beginnen könnte man mit einer Mietminderung gegenüber dem Vermieter und im weiteren Verlauf mit einer Unterlassungsklage gegen den oberen Mieter.

Wenn der obere Mieter auf Stur schaltet und tatsächlich so uneinsichtig ist, dann sollten Sie tatsächlich einen Anwalt aufsuchen.

Micha-Regensburg 04.04.2013 19:49

AW: Betten lüften am Balkon
 
Naja .....Schütteln über den Balkon schütteln traut sie sich nicht mehr, aber alleine das Betten über das Geländer hängen. Bekanntlicherweise fällt dann alles durch die Schwerkraft nach unten. Ich muss es laut Vermieter erdulden, obwohl ich die Terrasse jetzt nicht mehr nutzen kann und möchte. Ich sitze am Morgen dort um meinen Kaffee zu trinken.

Sange 05.04.2013 08:09

AW: Betten lüften am Balkon
 
Zitat:

Naja .....Schütteln über den Balkon schütteln traut sie sich nicht mehr, aber alleine das Betten über das Geländer hängen. Bekanntlicherweise fällt dann alles durch die Schwerkraft nach unten. Ich muss es laut Vermieter erdulden, obwohl ich die Terrasse jetzt nicht mehr nutzen kann und möchte. Ich sitze am Morgen dort um meinen Kaffee zu trinken.
Wenn die Terrasse nicht mehr oder teilweise nicht mehr nutzbar ist, dann könnte man die Miete mindern.

Vielleicht wird dann der Vermieter etwas wachsamer! ;)

Regenmacher 05.04.2013 10:39

AW: Betten lüften am Balkon
 
Zitat:

dann könnte man die Miete mindern.
Klar, für die Zeit der Nichtnutzbarkeit der Terrasse macht das aufgerundet 0,1% Minderung der Bruttomiete aus.

Wenn ich so etwas lese, vermute ich eher, dass hier ein Streit unter Mietern ausgetragen wird und im Moment der Obermieter Oberwasser hat.

Für mich kein Problem für ein Forum, sondern eher für einen Schiedsmann, falls in diesem Gerichtsbezirk vorhanden.


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