Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
Mir wurde nach mehr als 12 Jahren meine Wohnung wegen "Eigenbedarf" zum 31.01.2014 gekündigt, mit 9 Monaten Kündigungsfrist. Wenn ich bereits vor diesem Termin eine neue Wohnung finden sollte und kurzfristig umziehen könnte, muss ich meinerseits ebenfalls eine extra Kündigung aussprechen und welche (ggf. verküzte) Kündigungsfrist muss ich einhalten? Kann der Vermieter bis Ende Januar 2014 noch Miete vonmir fordern?
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AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
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AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
Sie können in der Vermieter-Kündigungsfrist von 9 Monaten auch selbst mit 3 Monaten Frist kündigen.
Wenn Ihre Frist vor der des Vermieters endet, dann gilt natürlich Ihre! |
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