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nurdug 26.04.2013 23:15

Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
 
Mir wurde nach mehr als 12 Jahren meine Wohnung wegen "Eigenbedarf" zum 31.01.2014 gekündigt, mit 9 Monaten Kündigungsfrist. Wenn ich bereits vor diesem Termin eine neue Wohnung finden sollte und kurzfristig umziehen könnte, muss ich meinerseits ebenfalls eine extra Kündigung aussprechen und welche (ggf. verküzte) Kündigungsfrist muss ich einhalten? Kann der Vermieter bis Ende Januar 2014 noch Miete vonmir fordern?

Regenmacher 27.04.2013 08:28

AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
 
Zitat:

muss ich meinerseits ebenfalls eine extra Kündigung aussprechen
Für den Mieter ändert sich nichts an der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

Zitat:

Kann der Vermieter bis Ende Januar 2014 noch Miete vonmir fordern?
??? Wenn Sie fristgerecht kündigen erlischt die Pflicht zur Mietzahlung.

Sange 27.04.2013 09:38

AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung
 
Sie können in der Vermieter-Kündigungsfrist von 9 Monaten auch selbst mit 3 Monaten Frist kündigen.
Wenn Ihre Frist vor der des Vermieters endet, dann gilt natürlich Ihre!


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