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Vorzeitiger Auszug nach Kündigung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 26.04.2013, 23:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2013
Beiträge: 1
Frage Vorzeitiger Auszug nach Kündigung

Mir wurde nach mehr als 12 Jahren meine Wohnung wegen "Eigenbedarf" zum 31.01.2014 gekündigt, mit 9 Monaten Kündigungsfrist. Wenn ich bereits vor diesem Termin eine neue Wohnung finden sollte und kurzfristig umziehen könnte, muss ich meinerseits ebenfalls eine extra Kündigung aussprechen und welche (ggf. verküzte) Kündigungsfrist muss ich einhalten? Kann der Vermieter bis Ende Januar 2014 noch Miete vonmir fordern?



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  #2  
Alt 27.04.2013, 08:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung

Zitat:
muss ich meinerseits ebenfalls eine extra Kündigung aussprechen
Für den Mieter ändert sich nichts an der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

Zitat:
Kann der Vermieter bis Ende Januar 2014 noch Miete vonmir fordern?
??? Wenn Sie fristgerecht kündigen erlischt die Pflicht zur Mietzahlung.
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  #3  
Alt 27.04.2013, 09:38
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Vorzeitiger Auszug nach Kündigung

Sie können in der Vermieter-Kündigungsfrist von 9 Monaten auch selbst mit 3 Monaten Frist kündigen.
Wenn Ihre Frist vor der des Vermieters endet, dann gilt natürlich Ihre!
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Antwort

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Stichworte
auszug, eigenbedarf, kündigungsfrist


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