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rosa1960 03.07.2013 07:26

Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung
 
Folgendes ist gestern 02.07.2013 geschehen:

Der Vermieter hatte uns, nach seinem vergeblichen Besuch, einen Brief in den Briefkasten gesteckt mit dem sinngemäßen Wortlaut:

***Heute war der Kundendienst da um den TV Anschluss eines Nachbarn zu überprüfen. Dazu muss der Techniker auf ihren Dachboden, weil die Sat-Anlage dort ist. Ich forderte durch anhaltendes klopfen u rufen Einlass (Anmerkung: da wir unterwegs waren konnten wir niemanden die Türe öffnen) doch es wurde uns nicht geöffnet obwohl Sie da waren. Laut §14 des Mietvertrages sind sie verpflichtet Reparaturarbeiten zu dulden. Der Techniker hat einen Zettel an der Türe hinterlassen das er morgen wiederkommt. Sollten sie ihn wieder nicht rein lassen, müssen sie für die entstandenen Unkosten aufkommen.***

Wir wohnen im Dachgeschoss zu dem ein Dachboden gehört den wir uneingeschränkt nutzen dürfen. Nur vom Dachboden u unserem Balkon aus gelangt man an die Sat-Schüssel.

Meine Frage nun:

Darf der Vermieter *OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG* den Zutritt zur Wohnung, mit einem Fernsehtechniker, verlangen, um nach der Sat-Schüssel zu schauen?


Liebe Grüße
rosa

Regenmacher 03.07.2013 08:04

AW: Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung
 
Zitat:

Darf der Vermieter *OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG* den Zutritt zur Wohnung, mit einem Fernsehtechniker, verlangen, um nach der Sat-Schüssel zu schauen?
Wo ist das Problem? Wenn Sie in der Wohnung gewesen wären, wäre es Ihre Pflicht gewesen, dem Kundendienst den Zugang zur SAT-Antenne zu gewähren. Da Sie nicht anwesend waren, hat sich das ja erledigt.

Den nächsten Termin sollten Sie mit Ihrem Vermieter absprechen und sicher stellen, dass der Techniker seinen Job machen kann.

Ich habe aber eher das Gefühl, dass hier andere Dinge mitspielen und das Verhältnis Mieter Vermieter sehr stark gestört ist.


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