Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet vertreten lassen ?? |
AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
Zitat:
Dazu wäre aber eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Besser wäre sogar noch eine weitere Person als Zeugen dabei zu haben. |
AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
Meines Wissens kann man sich Vertreten lassen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass man doch persönlich dabei sein sollte, falls es nachträglich doch noch irgendwelche Sachen zum abklären gibt. |
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