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gelini42 16.09.2013 20:39

Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
 
Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe
anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet
vertreten lassen ??

Sange 17.09.2013 08:05

AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
 
Zitat:

Zitat von gelini42 (Beitrag 8000)
Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe
anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet
vertreten lassen ??

Natürlich kann man sich als Mieter vertreten lassen.
Dazu wäre aber eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Besser wäre sogar noch eine weitere Person als Zeugen dabei zu haben.

Abby 11.10.2013 13:33

AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
 
Meines Wissens kann man sich Vertreten lassen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass man doch persönlich dabei sein sollte, falls es nachträglich doch noch irgendwelche Sachen zum abklären gibt.


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