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Pipa79 14.04.2016 13:00

Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag
 
Hallo

Und zwar haben wir hier folgendes Problem mit unserem Vermieter..
Wir wohnen seit einem Jahr in einer Wohnung die sich in einer Haushälfte befindet. Die Haushälfte beinhaltet 2 Wohnungen, unsere und die des Vermieters. Zu der Haushälfte gehört auch ein Gemeinschaftsgarten. Die Nutzung ist auch ganz klar im Mietvertrag geregelt. Dort steht :
Der Gemeinschaftsgarten wird abwechselnd durch beide Parteien gepflegt.
Die Gartengestaltung erfolgt nach Absprache und auf eigene Kosten.

Letztes Jahr durften wir den Garten auch im vollen Umfang nutzen. Wir durften nach Absprache einen Pool und ein Trampolin für unseren Sohn aufstellen.Er hat uns die Stellplätzte dafür gezeigt und uns bei dem Aufbau geholfen. Wir haben mit dem Vermieter zusammen einen Pavillon gebaut, den wir auch nutzen durften..der nun allerdings mit Holz vollgelagert ist und somit auch nicht mehr zur verfügung steht. Nun kam er aber an, das wir den ganzen Garten nicht mehr nutzen dürfen (Das Gartengrundstück ist ca 500qm groß). Auf Nachrage warum wir nicht mehr dürfen kam nur das er seine Meinung geändert hat,er seine Ruhe will und wir halt Pech haben. Desweiteren darf mein 9 jähriger Sohn hier auch nirgendwo mehr spielen, weder im Garten noch auf dem Hof. :mad:
Nun fängt er an in windeseile einen hohen Zaun mit abschließbarem Tor zu bauen, damit wir keinen Zugang mehr zum Garten haben.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Darf er das einfach....haben wir einen Anspruch auf einen Schlüssel für das Gartentor?
Wir haben die Wohnung nur aufgrund der Gartennutzung angemietet.

Bedanke mich jetzt schonmal für eine Antwort :)

Regenmacher 15.04.2016 11:14

AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag
 
Entscheidend ist nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Meinungsänderungen des Vermieters müssen Sie nicht hinnehmen.

Da Sie aber in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen, in der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, könnte dieser ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen. Zutreffend wäre hier der § 573a BGB.

Wie gesagt kündigung ohne Angabe von Gründen, aber mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. D.h. bei Ihrer kurzen Mietzeit wären das dann 6 Monate.

Gabriel Antonia 03.02.2017 12:23

AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag
 
Hallo,
Wir haben eine Mietwohnung mit Garten und wollen in unsern Garten einen Pool aufstellen. Muss ich das mit meinem Vermieter vorher absprechen oder nicht, oder kann er es mir verbieten? Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
LG Antonia

Regenmacher 03.02.2017 12:39

AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag
 
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