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Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.04.2016, 14:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 2
Standard Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag

Hallo

Und zwar haben wir hier folgendes Problem mit unserem Vermieter..
Wir wohnen seit einem Jahr in einer Wohnung die sich in einer Haushälfte befindet. Die Haushälfte beinhaltet 2 Wohnungen, unsere und die des Vermieters. Zu der Haushälfte gehört auch ein Gemeinschaftsgarten. Die Nutzung ist auch ganz klar im Mietvertrag geregelt. Dort steht :
Der Gemeinschaftsgarten wird abwechselnd durch beide Parteien gepflegt.
Die Gartengestaltung erfolgt nach Absprache und auf eigene Kosten.

Letztes Jahr durften wir den Garten auch im vollen Umfang nutzen. Wir durften nach Absprache einen Pool und ein Trampolin für unseren Sohn aufstellen.Er hat uns die Stellplätzte dafür gezeigt und uns bei dem Aufbau geholfen. Wir haben mit dem Vermieter zusammen einen Pavillon gebaut, den wir auch nutzen durften..der nun allerdings mit Holz vollgelagert ist und somit auch nicht mehr zur verfügung steht. Nun kam er aber an, das wir den ganzen Garten nicht mehr nutzen dürfen (Das Gartengrundstück ist ca 500qm groß). Auf Nachrage warum wir nicht mehr dürfen kam nur das er seine Meinung geändert hat,er seine Ruhe will und wir halt Pech haben. Desweiteren darf mein 9 jähriger Sohn hier auch nirgendwo mehr spielen, weder im Garten noch auf dem Hof.
Nun fängt er an in windeseile einen hohen Zaun mit abschließbarem Tor zu bauen, damit wir keinen Zugang mehr zum Garten haben.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Darf er das einfach....haben wir einen Anspruch auf einen Schlüssel für das Gartentor?
Wir haben die Wohnung nur aufgrund der Gartennutzung angemietet.

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  #2  
Alt 15.04.2016, 12:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag

Entscheidend ist nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Meinungsänderungen des Vermieters müssen Sie nicht hinnehmen.

Da Sie aber in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen, in der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, könnte dieser ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen. Zutreffend wäre hier der § 573a BGB.

Wie gesagt kündigung ohne Angabe von Gründen, aber mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. D.h. bei Ihrer kurzen Mietzeit wären das dann 6 Monate.
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  #3  
Alt 03.02.2017, 13:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2017
Beiträge: 1
Standard AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag

Hallo,
Wir haben eine Mietwohnung mit Garten und wollen in unsern Garten einen Pool aufstellen. Muss ich das mit meinem Vermieter vorher absprechen oder nicht, oder kann er es mir verbieten? Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
LG Antonia
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  #4  
Alt 03.02.2017, 13:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag

Bitte stellen Sie ihre Frage in einem eigenenThread. Trittbrettfahrerei ist in Foren nicht gern gesehen.
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Stichworte
garten, gartennutzung, pool

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