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Kurt Hoffmann 11.09.2010 10:57

einheitliche Balkonkästen und Halteklammern
 
Unsere Mietshäuser wurden frisch gestrichen, komplett mit Balkongeländer.
Jetzt kommt der Vermieter und bringt uns 2 neue ( weiße ) Balkonkästen a 1 m mit den dazugehörenden weißen Befestigungsklammern, mit dem Hinweis, das die Front jetzt einheitlich aussehen müßte,
Ich hatte vorher 9 terrakottafarbene Balkonkästen mit den dazugehörenden runden Halteklammern., da unser Balkongeländer rund ist.
Ich dürfe nur die weißen Kästen aufhängen.
Ich frage Sie: Darf der Vermieter mir vorschreiben,weölche Farbe meine Balkonkästen haben muß, was ihm vorher egal war.
Ich empfinde das als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Regenmacher 11.09.2010 11:18

AW: einheitliche Balkonkästen und Halteklammern
 
Zitat:

Zitat von Kurt Hoffmann (Beitrag 2162)
Ich dürfe nur die weißen Kästen aufhängen.

Da hat der Vermieter Recht

Ich frage Sie: Darf der Vermieter mir vorschreiben,weölche Farbe meine Balkonkästen haben muß, was ihm vorher egal war.

Ja, dieses Recht hat er, denn er alleine bestimmt die äußere Gestaltung einer Hausfassade. Und dazu gehören auch die Balkonkästen.

Ich empfinde das als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Ihre Persönlichkeitsrechte können Sie in Ihren 4 Wänden voll und ganz ausleben. Sobald es aber nach draußen (Balkon) geht, hat Ihr Vermieter ein Wort mitzureden.

Da Ihnen der Vermieter die genehmigten Balkonkästen zur Verfügung stellt, sehe ich kein Problem darin, in der nächsten Pfanzsaison diese zu benutzen.


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