Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

einheitliche Balkonkästen und Halteklammern

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.09.2010, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2010
Beiträge: 2
Standard einheitliche Balkonkästen und Halteklammern

Unsere Mietshäuser wurden frisch gestrichen, komplett mit Balkongeländer.
Jetzt kommt der Vermieter und bringt uns 2 neue ( weiße ) Balkonkästen a 1 m mit den dazugehörenden weißen Befestigungsklammern, mit dem Hinweis, das die Front jetzt einheitlich aussehen müßte,
Ich hatte vorher 9 terrakottafarbene Balkonkästen mit den dazugehörenden runden Halteklammern., da unser Balkongeländer rund ist.
Ich dürfe nur die weißen Kästen aufhängen.
Ich frage Sie: Darf der Vermieter mir vorschreiben,weölche Farbe meine Balkonkästen haben muß, was ihm vorher egal war.
Ich empfinde das als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 11.09.2010, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: einheitliche Balkonkästen und Halteklammern

Zitat:
Zitat von Kurt Hoffmann Beitrag anzeigen
Ich dürfe nur die weißen Kästen aufhängen.

Da hat der Vermieter Recht

Ich frage Sie: Darf der Vermieter mir vorschreiben,weölche Farbe meine Balkonkästen haben muß, was ihm vorher egal war.

Ja, dieses Recht hat er, denn er alleine bestimmt die äußere Gestaltung einer Hausfassade. Und dazu gehören auch die Balkonkästen.

Ich empfinde das als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Ihre Persönlichkeitsrechte können Sie in Ihren 4 Wänden voll und ganz ausleben. Sobald es aber nach draußen (Balkon) geht, hat Ihr Vermieter ein Wort mitzureden.
Da Ihnen der Vermieter die genehmigten Balkonkästen zur Verfügung stellt, sehe ich kein Problem darin, in der nächsten Pfanzsaison diese zu benutzen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
einheitliche Balkonkästen und Halteklammern