Zitat:
Zitat von Kurt Hoffmann
Ich dürfe nur die weißen Kästen aufhängen.
Da hat der Vermieter Recht
Ich frage Sie: Darf der Vermieter mir vorschreiben,weölche Farbe meine Balkonkästen haben muß, was ihm vorher egal war.
Ja, dieses Recht hat er, denn er alleine bestimmt die äußere Gestaltung einer Hausfassade. Und dazu gehören auch die Balkonkästen.
Ich empfinde das als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Ihre Persönlichkeitsrechte können Sie in Ihren 4 Wänden voll und ganz ausleben. Sobald es aber nach draußen (Balkon) geht, hat Ihr Vermieter ein Wort mitzureden.
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Da Ihnen der Vermieter die genehmigten Balkonkästen zur Verfügung stellt, sehe ich kein Problem darin, in der nächsten Pfanzsaison diese zu benutzen.