Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Rechte und Pflichten (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/)
-   -   Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit? (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/tuerschloss-austauschen-bei-laengerer-abwesenheit-800.html)

Mofen 11.11.2010 00:28

Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
hallo

ich muss auf die wohnung meines besten freundes aufpassen der sich für 6-8 monate im ausland befindet. Der vermieter hat vor kurzem die fenster in der wohnung mit meiner erlaubnis ausgetauscht, jedoch habe ich danach festgestellt das er mehrfach in der wohnung war, diese komplett durchsucht hat und anbei bin ich mal zur kontrolle nachts zur wohnung gefahren (eg wohnung mit haustür) und habe diese vorgefunden mit offener wohnungstüre und dem schlüssel von außen steckend. Er meinte es tue ihm leid er müsse es vergessen haben. naja. und jetz hab ich den gedanken das türschloss auszutauschen ohne sein wissen, ich habe auch schon im forrum nachgelesen jedoch nichts gefunden was schlüssig auf diesen fall zutrifft.

bedanke mich schon mal im vorraus für eure antworten.

mfg

Regenmacher 11.11.2010 11:26

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Der Vermieter hat nicht das Recht, einen Ersatzschlüssel zu besitzen und damit die Wohnung zu betreten (Hausfriedensbruch). Also Schloss (Schließzylinder) austauschen und sich vorstellen, welch dummer Gesicht er macht, wenn er mal wieder stöbern will.

Mofen 11.11.2010 11:52

AW: türschloss austauschen bei längerer abwesenheit
 
Danke für die Antwort ich glaube das Gesicht ist es mir wert mich auf die Lauer zu legen nachdem ich das schloss getausch habe. Welch Freude oder um es mit einem Zitat zu sagen "Ausgezeichnet".

Recht-Einfach 11.11.2010 16:46

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Hierzu nochmal eine Anmerkung!

Sie sind in der Pflicht das ausgetauschte Schloss aufzubewahren und bei Auszug wieder einzusetzen!

Nicht, dass das im Zuge der Schadenfreude verloren geht! Sonst kann es für Sie teuer werden und der Vermieter sagt: "Ausgezeichnet"


Mietrecht Einfach

Mofen 11.11.2010 16:57

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Danke werde ich berücksichtigen baue es dann bei Auszug wieder ein

michaelm 17.11.2010 19:03

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Mich würde interessieren wo es steht das der Mieter das Zylinderschloß austauschen darf während der Mietzeit?

Habe selbst das Zylinderschloß ausgetaucht (alte noch vorhanden) und jetzt hat der Vermieter mit einer Klage gedroht!

Würd mich freuen wenn mir jemand sagen könnt ob es irgendwo im Gesetz verankert ist! :)

Regenmacher 17.11.2010 19:35

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Lassen Sie Ihrem Vermieter doch den Spaß und die anschließende herbe Enttäuschung, wenn er deswegen Klage einreichen wird. Spätestens der Richter wird ihm erzählen, was Sache ist.

michaelm 17.11.2010 19:37

AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?
 
Danke für die rasche Antwort!

Werde dann abwarten und mal schauen was er macht!

Danke nochmals :)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1