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Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 11.11.2010, 00:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 5
Standard Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

hallo

ich muss auf die wohnung meines besten freundes aufpassen der sich für 6-8 monate im ausland befindet. Der vermieter hat vor kurzem die fenster in der wohnung mit meiner erlaubnis ausgetauscht, jedoch habe ich danach festgestellt das er mehrfach in der wohnung war, diese komplett durchsucht hat und anbei bin ich mal zur kontrolle nachts zur wohnung gefahren (eg wohnung mit haustür) und habe diese vorgefunden mit offener wohnungstüre und dem schlüssel von außen steckend. Er meinte es tue ihm leid er müsse es vergessen haben. naja. und jetz hab ich den gedanken das türschloss auszutauschen ohne sein wissen, ich habe auch schon im forrum nachgelesen jedoch nichts gefunden was schlüssig auf diesen fall zutrifft.

bedanke mich schon mal im vorraus für eure antworten.

mfg



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  #2  
Alt 11.11.2010, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Der Vermieter hat nicht das Recht, einen Ersatzschlüssel zu besitzen und damit die Wohnung zu betreten (Hausfriedensbruch). Also Schloss (Schließzylinder) austauschen und sich vorstellen, welch dummer Gesicht er macht, wenn er mal wieder stöbern will.
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  #3  
Alt 11.11.2010, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 5
Standard AW: türschloss austauschen bei längerer abwesenheit

Danke für die Antwort ich glaube das Gesicht ist es mir wert mich auf die Lauer zu legen nachdem ich das schloss getausch habe. Welch Freude oder um es mit einem Zitat zu sagen "Ausgezeichnet".
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  #4  
Alt 11.11.2010, 16:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Hierzu nochmal eine Anmerkung!

Sie sind in der Pflicht das ausgetauschte Schloss aufzubewahren und bei Auszug wieder einzusetzen!

Nicht, dass das im Zuge der Schadenfreude verloren geht! Sonst kann es für Sie teuer werden und der Vermieter sagt: "Ausgezeichnet"


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  #5  
Alt 11.11.2010, 16:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Danke werde ich berücksichtigen baue es dann bei Auszug wieder ein
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  #6  
Alt 17.11.2010, 19:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Mich würde interessieren wo es steht das der Mieter das Zylinderschloß austauschen darf während der Mietzeit?

Habe selbst das Zylinderschloß ausgetaucht (alte noch vorhanden) und jetzt hat der Vermieter mit einer Klage gedroht!

Würd mich freuen wenn mir jemand sagen könnt ob es irgendwo im Gesetz verankert ist!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.11.2010, 19:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Lassen Sie Ihrem Vermieter doch den Spaß und die anschließende herbe Enttäuschung, wenn er deswegen Klage einreichen wird. Spätestens der Richter wird ihm erzählen, was Sache ist.
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  #8  
Alt 17.11.2010, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Danke für die rasche Antwort!

Werde dann abwarten und mal schauen was er macht!

Danke nochmals
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Antwort

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