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Alt 11.11.2010, 16:46
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Hierzu nochmal eine Anmerkung!

Sie sind in der Pflicht das ausgetauschte Schloss aufzubewahren und bei Auszug wieder einzusetzen!

Nicht, dass das im Zuge der Schadenfreude verloren geht! Sonst kann es für Sie teuer werden und der Vermieter sagt: "Ausgezeichnet"


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