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Alt 17.11.2010, 19:03
michaelm michaelm ist offline
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Standard AW: Türschloss austauschen bei längerer Abwesenheit?

Mich würde interessieren wo es steht das der Mieter das Zylinderschloß austauschen darf während der Mietzeit?

Habe selbst das Zylinderschloß ausgetaucht (alte noch vorhanden) und jetzt hat der Vermieter mit einer Klage gedroht!

Würd mich freuen wenn mir jemand sagen könnt ob es irgendwo im Gesetz verankert ist!
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