Mich würde interessieren wo es steht das der Mieter das Zylinderschloß austauschen darf während der Mietzeit?
Habe selbst das Zylinderschloß ausgetaucht (
alte noch vorhanden) und jetzt hat der Vermieter mit einer Klage gedroht!
Würd mich freuen wenn mir jemand sagen könnt ob es irgendwo im Gesetz verankert ist!