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warumimmerich 29.11.2010 22:01

Hausordnung
 
In unserem Haus wohnen 2 Mieparteien. Nachdem jahrelang der Windfang vor der Haustür mit der dazugehörigen Treppenanlage, im Wechsel durch die beiden Mietparteien gereinigt wurde, hat sich die Mietpartei aus dem Obergeschoss mit der Begründung, "das sei alleinige Sache der Erdgeschossbewohner", eigenhändig von dieser Massnahme losgelöst und reinigt den Eingangsbereich des Hauses nun nicht mehr. Genauso verhält sich diese Partei im Bezug auf den Winterdienst für den angesprochenen Bereich!
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen? Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?

Regenmacher 30.11.2010 08:35

AW: Hausordnung
 
Zitat:

Zitat von warumimmerich (Beitrag 2510)
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen?

Das sollte durch eine verbindliche Hausordnung, die dann Teil des Mietvertrages ist, geklärt sein.

Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?

Lassen Sie sich diese "Auskunft" des Mietervereins bitte zeigen. Denn da wird es Probleme geben, weil sie nicht existiert, also nur eine Lüge ist.

Bitte lesen Sie im folgenden Link "Thema des Monats" :http://www.anwaltonline.com/show.asp...r/2004-12.html

Und auch hier:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-218.htm


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