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Hausordnung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.11.2010, 22:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Hausordnung

In unserem Haus wohnen 2 Mieparteien. Nachdem jahrelang der Windfang vor der Haustür mit der dazugehörigen Treppenanlage, im Wechsel durch die beiden Mietparteien gereinigt wurde, hat sich die Mietpartei aus dem Obergeschoss mit der Begründung, "das sei alleinige Sache der Erdgeschossbewohner", eigenhändig von dieser Massnahme losgelöst und reinigt den Eingangsbereich des Hauses nun nicht mehr. Genauso verhält sich diese Partei im Bezug auf den Winterdienst für den angesprochenen Bereich!
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen? Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?



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  #2  
Alt 30.11.2010, 08:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hausordnung

Zitat:
Zitat von warumimmerich Beitrag anzeigen
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen?

Das sollte durch eine verbindliche Hausordnung, die dann Teil des Mietvertrages ist, geklärt sein.

Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?

Lassen Sie sich diese "Auskunft" des Mietervereins bitte zeigen. Denn da wird es Probleme geben, weil sie nicht existiert, also nur eine Lüge ist.
Bitte lesen Sie im folgenden Link "Thema des Monats" :http://www.anwaltonline.com/show.asp...r/2004-12.html

Und auch hier:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-218.htm
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