30.11.2010, 08:35
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Erfahrener Benutzer
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AW: Hausordnung
Zitat:
Zitat von warumimmerich
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen?
Das sollte durch eine verbindliche Hausordnung, die dann Teil des Mietvertrages ist, geklärt sein.
Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?
Lassen Sie sich diese "Auskunft" des Mietervereins bitte zeigen. Denn da wird es Probleme geben, weil sie nicht existiert, also nur eine Lüge ist.
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Bitte lesen Sie im folgenden Link "Thema des Monats" : http://www.anwaltonline.com/show.asp...r/2004-12.html
Und auch hier:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-218.htm
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