Hausordnung
In unserem Haus wohnen 2 Mieparteien. Nachdem jahrelang der Windfang vor der Haustür mit der dazugehörigen Treppenanlage, im Wechsel durch die beiden Mietparteien gereinigt wurde, hat sich die Mietpartei aus dem Obergeschoss mit der Begründung, "das sei alleinige Sache der Erdgeschossbewohner", eigenhändig von dieser Massnahme losgelöst und reinigt den Eingangsbereich des Hauses nun nicht mehr. Genauso verhält sich diese Partei im Bezug auf den Winterdienst für den angesprochenen Bereich!
Gibt es hierzu einschlägige Vorschriften, oder obliegt es dem Vermieter, hier eine einvernehmliche und wie ich meine, gerechte Verteilung der Reinigungspflichten auf beide Mietparteien zu verteilen? Die Verweigerer berufen sich auf eine angeblich durch den Mieterverein erteilte Auskunft das die Bewohner des Erdgeschoss dies allein zu erledigen hätten!?
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|