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Deftone 21.02.2011 09:12

Gartenpflege. Pflichten und Rechte
 
Hallo Zusammen

Wir wohnen seit vielen Jahren in einem Haus mit Garten. Der Garten war bereits vor unserem Einzug in einem vergleichbaren Zustand, wie er jetzt ist. Er hat eine Rasenfläche, die ziemlich vermoost ist. Die Beete sind zwar hier und da liebevoll bepflanzt (zb mit Rosen) sehen aber eher wild/englisch aus. Das Problem beim Garten ist eben, dass mehrere Bäume vorhanden sind, so dass es ziemlich viel Schatten und Feuchtigkeit gibt. Moos entfernen macht da wenig Sinn...never ending sotry.

Meine frage:
Muss der Garten vom Mieter auf einem höheren Standart gepflegt werden, als er beim Einzug war?

Im Mietvertrag steht, dass wir ihn Pflegen sollen, Unkraut jäten und so. Haben wir auch weitestgehend gemacht, aber wie gesagt, es ist eher Mühsam und wenig ertragreich.

Liebe Grüße
Deftone

Regenmacher 21.02.2011 12:41

AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte
 
Sie erwarten von einem Forum, dass es den Zustand des Gartens beurteilen soll, ist das nicht zuviel verlangt? Drehen Sie ein Video und stellen es bei Youtube ein, damit man sich ein Bild machen kann.

Deftone 22.02.2011 01:13

AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte
 
Nein das erwarte ich nicht.

Meine Frage war, ob der Garten in seinem Ursprungszustand erhalten sein muss, oder ob man ihn, wenn der Ursprungszustand schon unterirdisch war, auf einem Mittelmaß "aufpeppen" muss.

Als Beispiel halt der Moos-Rasen. Der Garten war bei Einzug viele Jahre nicht gepflegt worden und hat wegen den Umständen im Garten eigentlich fast nur Moos. Muss ich also schweres Gerät rankarren und einen englischen Rasen anlegen (um es mal übertrieben zu sagen) Oder muss ich mich nur den Zustand des Mooses erhalten?

Mietrecht3 05.03.2011 01:57

AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte
 
Einfache Antwort: NEIN. Schauen Sie aber zur Sicherheit in Ihren Mietvertrag, da sollte das vermerkt sein!


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