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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Besuch auf längere Zeit
Hallo,
Meine Situation: Seit drei Wochen wohnt mein Freund bei mir, laut Besucherecht darf er bis zu acht Wochen mein Besuch sein ohne das ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Aus gewissen Gründen kann er aber momentan nicht in seine eigene Wohnung. Wir planen aber zusammen zu ziehen in eine neue Wohnung. Nun meine Frage: Wenn er aber für 1-7 Tage weg ist und dann wieder kommt, gehen diese acht Wochen die er mich besuchen darf dann wieder von vorne los oder brauche ich dann die Erlaubnis meines Vermieters das er mich weiterhin besuchen darf? lg |
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#2
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AW: Besuch auf längere Zeit
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