Bohrmaschine und Co bis 22Uhr???
Hallo allerseits,
ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage im Bezug auf die Lärmbelästigung. Es heißt immer die Ruhezeiten sind von 22:00-7:00 Uhr. Aber wie ist das mit elektrischen Handwerkergeräten wie z.B. Bohrmaschine Stichsäge etc. Muß, ich so etwas auch bis 22:00 Uhr dulden? In unseren Mietshaus(7 Parteien) wohnen Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, Schichtarbeitern und eine älteren Dame. Und dann gibt es diesen Typ der jeden Tag ab 17:00 Uhr bis zur letzten Minute(22:00 Uhr) hämmern, bohren und sägen muss. Müssen wir das im Haus so hinnehmen oder gibt es für solche Arbeiten eine andere Zeitregelung? In unserer Hausordnung steht nichts darüber und unser Vermieter kümmert sich nicht um unser Anliegen. Der Typ selber ist nicht einsichtig und hat auch kein Interesse auf ein soziales Miteinander.
Könnt ihr uns helfen?
Es grüßt, DrHank
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