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Garten - Durchgangsrecht, Wegerecht und Transportrecht
Salü zusammen!
Ich habe ein paar kleine Fragen (wer hätt´s gedacht?): Ich besitze eine Eigentumswohnung mit zugehörigem Garten wie auch 3 weitere Parteien vom Haus. Die Gärten führen quasi rund ums Haus und ein Garten liegt hinter meinem. Die Besitzer dieses Gartens gehen nun permanent durch meinen Garten wegen jedem kleinen Mist. Mal ein Blümchen transportieren, mal eine Kaffeekanne, dann wird einmal ein Besen durchgetragen... Nun hamma natürlich Streit weil ich gesagt habe, die solln doch bitte die Tür zumachen und das Durchgehen einschränken. Ihrer Meinung nach dürfen die das nämlich, weil da was geschrieben wurde. Laut Grundbuchamt ist kein Wegerecht bzw. Durchgangsrecht eingetragen. Auch in meinem Kaufvertag steht darüber gar nichts. Nun möchte ich wissen: 1. Kennt jemand den Unterschied zwischen Durchgangs- / Wege- / Transportrecht? 2. Wenn der Vertrag zwischen zwei ehemaligen Parteien geschrieben wude und nichts darüber in meinem Kaufvertrag und im Grundbuch steht - muß ich mich dann daran halten? 3. Sollte es so ein "Transportrecht" sein, das besagt, daß schwere Gegenstände durch meinen Garten getragen werden dürfen - gibt es da eine "Gewichtsgrenze"? Weil für die Bewohner scheint sogar eine Thermoskanne ein schwerer Gegenstand zu sein. Ich danke euch scon mal für euere Antworten. LG, Shi |
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AW: Garten - Durchgangsrecht, Wegerecht und Transportrecht
Da Ihr Problem nichts mit Mietrecht zu tun hat (Sie schreiben selbst, dass Sie Eigentümer und nicht Mieter sind) finden Sie eine Antwort in der Teilungserklärung zu dieser Wohnung, oder in einem speziellen Forum, das auf WEG-Recht spezialisiert ist.
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