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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Lustiger Brief vom Vermieter
Guten Abend
wir haben einen lustigen Brief von unseren Vermieter bekommen. Nicht nur wir sondern auch die 3 anderen Parteinen im Mehrfamilienhaus. Kurz vorweg Kerr und Räumpflichten habe ich Unterschrieben nach dem Mietvertrag, was haltet ihr von den anderen Punkten? Soll ich einen Anwalt einschalten? Was sollten wir tun? Zum Punkt Küche: Sie ist Top gepflegt und aufgeräumt, kann sogar Bilder hochladen... Würde mich über Antworten und Fragen sehr freuen Uploaded with ImageShack.us Uploaded with ImageShack.us Uploaded with ImageShack.us Uploaded with ImageShack.us |
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#2
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AW: Lustiger Brief vom Vermieter
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#3
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AW: Lustiger Brief vom Vermieter
Das ist für den Papierkorb gedacht, hat also bis zum Auszug des Mieters keinerlei Relevanz. Erst dann kommt es darauf an, ob Schadensersatzansprüche vom VM durchgesetzt werden können. Gleiches gilt für Schönheitsreparaturen und Renovierungen.
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#4
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AW: Lustiger Brief vom Vermieter
Danke für die erste Antwort.
Also muss ich ihn auch nicht nochmal reinlassen oder? Er schreibt ja bis 22.12. soll es gepflegt aussehen...sonst würde er einen reinigungskraft bestellen die wir bezahlen sollen... also wirklich bei uns sieht es aus wie in jeder anderen wohnung, wir haben 1 kleinkind und sind junge eltern, dann bleibt halt auch mal was liegen. Ist der Brief nicht sache für den rechtsanwalt, da er sich wirklich ins Privatleben einmischt? Ein Vermieter hat doch nicht zu entscheiden wann der Mieter putzen soll etc. Außerdem sollen wir die Hecke schneiden, Rasen mähen, etc das ist alles nicht im Mietvertrag drin.... |
#5
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AW: Lustiger Brief vom Vermieter
dann habe ich noch was.
Der Vermieter war vor ca. 6-7 Monaten einfach in unserer Wohnung und hat einen Schrank rausgeholt, den er ja unbedingt für seine neue wohnung bräuchte... Er hat uns zwar gesagt das er den Schrank holen wollte aber nicht wann und dann ist er einfach rein und hat ihn rausgeholt!!! In unserem Mietraumbeschreibung und Übergabeprotokoll steht dieser Schrank als wohnungseinrichtung drin!!! Also haben wir recht auf diesen schrank oder? |
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