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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Zugang zur Mietswohnung
Hallo!
Schon des öfteren hat sich mein Vermieter ohne mein vorheriges Wissen Zugang zu meiner Wohnung verschafft. Zwar hat er mir das jedes Mal hinterher ausrichten lassen, aber eben stets hinterher. Die Begründung war immer, daß er - so wie ich auch - viel unterwegs ist und gerade Zeit hatte, um etwas nachzuschauen und ich eben leider nicht zu Hause war. Ich denke, daß der Vermieter trotzdem Termine mit mir ausmachen muß, wenn er in die Wohnung möchte bzw muß - auch wenn beide Parteien durch den Job viel unterwegs sind und terminliche Abstimmungen etwas schwierig sind. Meine Frage: Wie sieht es mit dem Zugangsrecht zur Mietwohnung eigentlich aus? Kann und darf ich zB für die Dauer des Mietverhältnisses ein extra Schloß oä anbringen und wenn ja, was muß ich da beachten? (Wir haben eine zentrale Schloßanalge, wo der Wohnungsschlüssel auch zur Haustür paßt.) Ich weiß, daß ich zunächst die Herausgabe aller noch vorhandener Schlüssel verlangen kann. Aber ich denke, daß ein Vermieter trotzdem immer irgendwo einen Schlüssel in der Schublade hat ... Vielen Dank für Eure Tips! |
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#2
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AW: Zugang zur Mietswohnung
Das was Ihr Vermieter macht, nennt man Hausfriedensbruch und ist strafbar!
Ich würde garnicht lange diskutieren und den Schließzylinder an meiner Wohnungstür austauschen und beim Auszug die Angelegenheit wieder rückgängig machen. Das ist Ihr Recht! |
#3
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AW: Zugang zur Mietswohnung
Wie mein Vorredner bereits sagte: Sie können Hier Ihr Hausrecht durchsetzen.
Mehr zum Thema Hausrecht und Hausfriedensbruch im Mietrecht können sie hier nachlesen: Hausrecht und Hausfriedensbruch im Mietrecht Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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