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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Thermenreparatur Vermietersache?
Hallo,
bei meiner Wassertherme ( Gastherme ) ist ein Druckfühler ( oder so ähnlich ) defekt, der nun ausgetauscht werden muss. Ich bin mir nun unsicher, ob ich die 75€ , die vom Mieter für Kleinreparaturen verlangt werden können, auch hierfür fällig sind. Wie bekomme ich das am besten raus ? Ich war bisher der Meinung, dass die Reparatur der Therme immer Vermietersache ist, die Wartung dagegen von MIR übernommen werden muss - oder gibt es da andere Regeln ? Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen, Danke, marilu |
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#2
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Ach so, ich hatte noch etwas vergessen, in meinem Mietvertrag ist von den üblichen 75 Euro Beteiligung des Mieters bei Kleinrep. die Rede, aber ich las hier über einen link den Hinweis, wenn die Reparatur HÖHER ist, muss der Vermieter die KOMPLETTE Summe übernehmen. Ist diese Regelung aktuell und zulässig ?
Meine Rechnung liegt so um die 200 € . Danke - marilu |
#3
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Zitat:
http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html |
#4
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Hallo,
gibt es hierzu ein Gerichtsurteil , auf das ich mich berufen kann ? Wo kann ich mich genau informieren , denn ich will ja nun nicht gleich zum Anwalt gehen. Im Mieterbund bin ich nicht mehr. Hier der Auszug aus meinem Mietvertrag zum Thema Reparaturkosten: "Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturkosten für Installationsgegenstände , die seinem direkten und häufigen Zugrif ausgesetzt sind, wie die Installation für Wasser und Gas, Elektrizität, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, sowie für Rolläden zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 75 Euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als eine Monatsmiete ( ohne Heizkosten ) beträgt." Der letzte Satz macht mir noch Sorgen, denn die Rep. von 200€uro wäre ja unter einer Monatsmiete. Ist es ratsam noch vor der Rep. einer Kostenübernahme durch mich ( Mieter ) zu widersprechen ? Danke nochmals, LG Marilu |
#5
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Oje?
1. Bitte lesen Sie den von mir verlinkten Beitrag einer Anwältin für Mietrecht. Dort ist doch ganz klar erklärt, wie diese Kleinreparaturklausel zu handhaben ist. 2. In Ihrem Mietvertrag steht doch deutlich, dass eine Einzelreparatur nur bis zu 75,- Euro kosten darf. Die Reparatur dieser Therme liegt aber bei 200,- Euro, also beträchlich über diesem Betrag. Und Teilbeträge muss der Mieter nicht bezahlen. 3. Vorausgesetzt Sie haben 3 Kleinreparaturen um die 75,- Euro im laufenden Jahr, käme jetzt noch eine vierte (70,- €) dazu (Gesamtsumme des Jahres wäre dann 295,- Euro) und Ihre Miete betrüge 250,- Euro, dann müssten Sie die letzte Reparatur nicht bezahlen. |
#6
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Ich habe das damals so kapiert das alles was man ohne größeres Fachwissen selbst beheben kann eine Schönheitsreparatur ist.
Ich würde doch nie im Leben mich wagen an ne Gastherme zu gehen. Abzocker! |
#7
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Zitat:
Was unter dem Begriff Schönheitsreparatur fällt müsste zum einen in Ihrem Mietvertrag beschrieben sein. Und zum anderen gibt es z.B. Google, da erhält man bei Eingabe des Suchworts mehr als genug Erklärungen. |
#8
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Da steht aber nix. Sondern nur das ich Schönreitreparturen bis zur Summe x zu machen habe.
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#9
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Sie müssen Schönheitsreparaturen vornehmen, das ist richtig. Aber in Ihrem Mietvertrag wird mit Sicherheit nicht zu lesen sein, bis zu welcher Höhe diese Renovierungen zu machen sind.
Sie sollten Ihren Mietvertrag etwas sorgfältiger lesen. |
#10
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AW: Thermenreparatur Vermietersache?
Jawohl Herr!
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