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Laila 03.05.2011 14:25

Vorfall mit Lastenaufzug - wer muss zahlen?
 
Hallo

ich suche dringend Hilfe zu folgendem Vorfall: Wir besitzen einen Lastenaufzug und letztens sind Einkäufe (bei sachgerechter Benutzung) aus dem Aufzug in den Schacht gefallen.( Ja wie das passieren konnte ist mir übrigens bis heute ein Rätsel)

Weil Lebensmittel verderblich sind und nun nicht einfach da liegen bleiben können habe ich das bei unserer Vermietungsfirma gemeldet. Die haben am nächsten Tag einen Monteur vorbeigeschickt.

Die Rechnung kam 2 Wochen später und beträgt ca 180 Euro.

Nun meine Frage ist das richtig so? Ich meine die Vermietung hat mich weder informiert, dass Kosten auf mich zu kommen noch sonst etwas.

Ich meine klar, war es von mir was da runter gefallen ist, aber nicht weil der Aufzug falsch benutzt wurde.

Ich finde es einfach unverschämt, dass wenn es niemand meldet die Hausverwaltung bezahlt und wenn man ehrlich und brav meldet bleibt man alleine auf den Kosten sitzen?


Naja wäre nett wenn mir jemand mit Ahnung sagen kann ob ich mit meiner Meinung auf dem völlig falschen Dampfer bin und zahlen muss oder einfach wie die Rechtslage ist!

Vielen Dank schon einmal!

peryair 03.05.2011 18:29

AW: Vorfall mit Lastenaufzug - wer muss zahlen?
 
hallo,
ein lastenaufzug in einem wohnhaus???
da passt doch bestimmt nicht mehr als eine oder zwei sprudekisten rein. solch kleine aufzüge werden kleingüteraufzüge genannt :)
der fahrkorb hat demnach keine fahrkorbtür die verschlossen werden kann.
wenn bei solchen aufzügen etwas in den schacht fällt, wurden die waren nicht sorgfältig genug in den fahrkorb gestellt.
die waren dürfen während der fahrt nicht in die richtung der türen umfallen können. im bereich zwischen den etagen, ist der schacht offen!
daher als leergeld abhaken und zukünftig ordentlicher den fahrkorb beladen.
wenn der fachmann schon da war, hätte man sich auch von ihm einweisen lassen können....;)


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