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onkel leo 11.05.2011 22:41

Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?
 
Liebe Leute,

ich habe die Foren durchsucht und keine Erfahrungen zu dieser Frage gefunden, daher stelle ich sie hier:

Wie stellt man die "objektive" Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen (bei Auszug) fest?

Ich war bereits bei einer Rechtsberatung, und die relevanten Klauseln in meinem Vertrag sind (nach Auffassung des Rechtsanwaltes beim MieterVerein) gültig. Ich wohne seit etwas über 2 Jahren in dieser Wohnung, die vom Vormietern frisch gestrichen wurde. Nach meiner Auffassung ist sie jetzt aber noch nicht Reparaturbedürftig, sprich: die Wände sind noch Weiss, keine Risse in der Tapete, usw. An ein paar Stellen ist Lack vom Fußboden abgeplatz, das würde ich natürlich ausbessern.

Wie stelle ich aber fest, ob ich streichen muss? Mein Vermieter (eine Hausverwaltung) hat mir in ihrem Bestätigungsbrief meiner Kündigung mitgeteilt, die Wohnung muss renoviert übergeben werden. Das lässt schon ahnen, wie sie drauf sind.

Also nochmal die konkrete Frage: Wie kann man den "objektiven" Renovierungsbedarf feststellen? Soll ich ein Gutachter heranziehen (Malermeister)? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Über Eure Antworten und mögliche Erfahrungsberichte freut sich

Leo K.

Regenmacher 12.05.2011 10:27

AW: Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?
 
Da es keine genormten Kriterien in dieser Richtung gibt, steht Ihre Meinung vielleicht im Gegensatz zu der des Vermieters. Vorab einen Gutachter einzuspannen, dürfte wohl an der Kostenfrage scheitern (da können Sie auch einen Maler engagieren).

D.h., man muss die Sache auf sich zukommen lassen und erst dann entscheiden, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.


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