Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.05.2011, 22:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 1
Standard Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?

Liebe Leute,

ich habe die Foren durchsucht und keine Erfahrungen zu dieser Frage gefunden, daher stelle ich sie hier:

Wie stellt man die "objektive" Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen (bei Auszug) fest?

Ich war bereits bei einer Rechtsberatung, und die relevanten Klauseln in meinem Vertrag sind (nach Auffassung des Rechtsanwaltes beim MieterVerein) gültig. Ich wohne seit etwas über 2 Jahren in dieser Wohnung, die vom Vormietern frisch gestrichen wurde. Nach meiner Auffassung ist sie jetzt aber noch nicht Reparaturbedürftig, sprich: die Wände sind noch Weiss, keine Risse in der Tapete, usw. An ein paar Stellen ist Lack vom Fußboden abgeplatz, das würde ich natürlich ausbessern.

Wie stelle ich aber fest, ob ich streichen muss? Mein Vermieter (eine Hausverwaltung) hat mir in ihrem Bestätigungsbrief meiner Kündigung mitgeteilt, die Wohnung muss renoviert übergeben werden. Das lässt schon ahnen, wie sie drauf sind.

Also nochmal die konkrete Frage: Wie kann man den "objektiven" Renovierungsbedarf feststellen? Soll ich ein Gutachter heranziehen (Malermeister)? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Über Eure Antworten und mögliche Erfahrungsberichte freut sich

Leo K.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 12.05.2011, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?

Da es keine genormten Kriterien in dieser Richtung gibt, steht Ihre Meinung vielleicht im Gegensatz zu der des Vermieters. Vorab einen Gutachter einzuspannen, dürfte wohl an der Kostenfrage scheitern (da können Sie auch einen Maler engagieren).

D.h., man muss die Sache auf sich zukommen lassen und erst dann entscheiden, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schönheitsreparaturen, Mietvertrag von 1986 Moni Reparaturen und Modernisierung 1 09.06.2010 16:23
Schönheitsreparaturen Branko Reparaturen und Modernisierung 0 05.11.2009 20:17
Schönheitsreparaturen bei Auszug Kira7 Reparaturen und Modernisierung 3 18.07.2009 15:12
Klausel Schönheitsreparaturen gigabrain Reparaturen und Modernisierung 1 06.07.2009 19:04


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Wie ist der Bedarf nach Schönheitsreparaturen festzustellen?