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1k4ru5 06.03.2009 19:15

Reperatur der Belichtung, Vermieter verweigert Zahlung
 
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zu einem bestimmten Sachverhalt im Mietrecht.
Vor ein paar Jahren funktionierte die Belichtung im Mietshaus nicht mehr. D.h. Es gab im Wohnzimmer, Küche, Bad etc kein Licht mehr, da alles über eine Zentrale Anlage gesteuert wurde.
Nach Anruf beim Vermieter sagte dieser, ein Elektriker in der Stadt solle die Reparatur übernehmen, da er schon seit Jahren für das Haus Reparaturen in diesem Bereich vornehme.
Der Elektriker wurde also vom MIETER angerufen und mit der Reparatur im Namen des Vermieters beauftragt.
Der Elektriker reparierte ohne weitere Rücksprache mit dem Vermieter die Beleuchtungsanlage und sandte wie vereinbart die Rechnung i.H.v. ca 2000 Euro an den Vermieter. Dieser weigerte sich daraufhin die Reparatur zu bezahlen und gibt an, ein Telefonat zwischen ihm und dem Mieter habe nie stattgefunden und der Mieter habe schließlich keine Vollmacht erhalten.
Der Elektriker fordert daraufhin Zahlung der Reparatur vom Mieter.
Bei wem liegt nun die Beweislast, da frühere Reparaturen auch immer nur per Telefon abgesprochen und anstandslos übernommen wurden.
Tritt der Mieter gegenüber dem Elektriker in diesem Fall als Bote oder Stellvertreter auf?
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.

mit freundlichen Grüßen

happy trails

TS

Recht-Einfach 06.03.2009 20:29

Hallo Ikarus.

Das ist eine gute Frage. Generell gilt: Wer einen Handwerker beauftragt, der steht auch in der Schuld. Also nie einen Handwerker beauftragen, wenn der Vermieter dies nicht schriftlich genehmigt hat.

Der Weg, der jetzt gegangen werden sollte:
Meiner Meinung nach sollte ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt werden. Dies sollte enthalten, dass nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter (wem und wann) ein Elektriker beauftragt wurde, um den Mangel zu beseitigen.
Die Kosten für die Reparatur stehen noch aus und sollten schnellstmöglich bezahlt werden. Ansonsten wird der Rechnungsbetrag beglichen und zzgl. Gebühren von der Miete gekürzt. Dies per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter senden.

Leider ist dies der einzige Weg, den ich derzeit sehe, aber vielleicht hat noch jemand anderes eine Idee.


Ich wünsche viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach


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