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leogetz 12.03.2009 15:10

Reinigung des Wasserrohres in gemietetem Haus
 
Nach dem die Spülung eines WC´s in einem Reihenhaus verstopft war erklärte der Vermieter zuerst das dies wahrscheinlich eigenes Verschulden ist und er mit der Sache nichts zu tun hat. Später erklärte er sich bereit eine Sanitärfirma zu beauftragen. Diese Firma wiederum beauftragte eine weitere Firma und zwei Monteure inklusive einer Kameraanlage kamen dann zum vereinbarten Termin. Ein nicht in den Abfluss gehörender Gegenstand konnte nicht aufgefunden werden. Kurz hinter dem Toilettensitz hatte sich im Abflussrohr Toilettenpapier so angesammelt das der Abfluss verstopft war. Beim Testen der Spülung fiel zwar auf das ein normal leichtes drücken der Taste zu sehr geringem Wasserfluss führte. Dies war aber nicht systematisch so. Nun kam kurz darauf vom Vermieter ein Brief über verauslagte Kosten inkusive einer Rechnung über 250€. Meine Frage nun. Grundsätzlich muss ich zahlen? Wenn dies der Fall ist ist die Höhe der Rechnung gerechtfertigt? Es kamen zwei Monteure von zwei Firmen. Ein Kameraeinsatz war nicht vereinbart. Ein Anruf bei der zweiten Firma die die eigentliche Leistung erbracht hat führte zu der Information das sie 110€ + MWST pro Stunde nimmt. Da die Reparatur unter einer Stunde gedauert hat frage ich mich natürlich womit die Differenz gerechtfertigt ist. Über eine schnelle Info würd ich mich freuen.

Roccus 13.03.2009 08:25

Zitat:

Zitat von leogetz (Beitrag 461)
Kurz hinter dem Toilettensitz hatte sich im Abflussrohr Toilettenpapier so angesammelt das der Abfluss verstopft war.

Wenn dem so war, hat man schlechte Karten. Eine Schuld des Mieters wird nicht auszuschließen sein.
Inwieweit der Vermieter den Mieter über die Beauftragung eines Handwerkes vorher zu unterrichten hat, kann ich nicht beurteilen. Ihm kann es egal sein, was das am Ende kostet.

Ich selbst habe nächtens einmal die ganze Kloschüssel abschrauben müssen um eine Verstopfung zu beseitigen; tröstent war immerhin der Verlust von 0,00 €.
Also bei Mängeln immer erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man Vermieter oder gar Handwerker beauftragt.

Übrigens von den ca. 250 € Kosten ist immerhin der Staat mit fast 50,00 € dabei.

Recht-Einfach 13.03.2009 10:17

Hallo Leogetz,

die Schuldfrage ist sicher schwer zu klären. Daher könnte ich noch empfehlen diesbezüglich dem Vermieter einen Vergleich vorzuschlagen: Jeder übernimmt die Hälfte der Kosten.

Wenn er sich querstellt ist er immernoch in der Beweispflicht!
Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass die Reparatur durch direktes Verschulden des Mieters notwendig wurde.

Über die Kostenrechnung kann ich mich nicht äußern, denn da hat jeder Handwerker seine eigenen Grundlagen für. Fakt ist, dass diese beglichen werden muss - also ist meiner Ansicht nach am WIE zu arbeiten.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach


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