Ankündigung von Bagatellarbeiten
Vor ein paar Wochen wurden beim Mieter die Fenster ausgetauscht. Jetzt sind in diesem Zusammenhang noch Abschlußarbeiten durch den Handwerker zu machen. Der Zeitaufwand wird vermutlich bei einer Stunde liegen, also eine Bagatellreparatur. Die Mieter sind Rentner und kommunizieren nur noch per Post und dem Mieterschutzverein.
Wie genau muss der Termin angekündigt werden? Reicht z.B. am 03.05.12 nachmittags oder muss der Zeitraum genauer sein z.B. 03:05:12 zwischen 14:00 und 16:00 Uhr? Wenn der Handwerker Strom braucht, z.B. für seine Bohrmaschiene oder den Staubsauger, darf der Mieter ihm die Nutzung der Steckdosen in der Mietwohnung verweigern? |
AW: Ankündigung von Bagatellarbeiten
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AW: Ankündigung von Bagatellarbeiten
Wichtig ist hierbei natürlich auch, dass Sie die Termine rechtzeitig ankündigen.
Es könnte ja immer einmal sein, dass die Mieter diesen Tag oder zu diesem Termin nicht im Hause sind. Dann sollte natürlich auch dererseits ein Ausweichtermin angeboten werden! Mietrecht Einfach |
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