Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Ankündigung von Bagatellarbeiten

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.04.2012, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2012
Beiträge: 1
Standard Ankündigung von Bagatellarbeiten

Vor ein paar Wochen wurden beim Mieter die Fenster ausgetauscht. Jetzt sind in diesem Zusammenhang noch Abschlußarbeiten durch den Handwerker zu machen. Der Zeitaufwand wird vermutlich bei einer Stunde liegen, also eine Bagatellreparatur. Die Mieter sind Rentner und kommunizieren nur noch per Post und dem Mieterschutzverein.
Wie genau muss der Termin angekündigt werden? Reicht z.B. am 03.05.12 nachmittags oder muss der Zeitraum genauer sein z.B. 03:05:12 zwischen 14:00 und 16:00 Uhr?
Wenn der Handwerker Strom braucht, z.B. für seine Bohrmaschiene oder den Staubsauger, darf der Mieter ihm die Nutzung der Steckdosen in der Mietwohnung verweigern?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 18.04.2012, 13:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ankündigung von Bagatellarbeiten

Zitat:
Reicht z.B. am 03.05.12 nachmittags
Ja, oder haben Sie schon einmal erlebt, dass ein Handwerker pünktlich wie die Tagesschau mit der Arbeit beginnt?

Zitat:
Wenn der Handwerker Strom braucht, z.B. für seine Bohrmaschiene oder den Staubsauger,
Für diesen Verbrauch in geschätzter Höhe von weniger als 1 Cent erwarten Sie doch keine ernsthafte Antwort? Wenn ja, dann sollten die Mieter, wieder mit dem Schutzverein kommunizieren.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2012, 12:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ankündigung von Bagatellarbeiten

Wichtig ist hierbei natürlich auch, dass Sie die Termine rechtzeitig ankündigen.
Es könnte ja immer einmal sein, dass die Mieter diesen Tag oder zu diesem Termin nicht im Hause sind. Dann sollte natürlich auch dererseits ein Ausweichtermin angeboten werden!

Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
ankündigung, reparatur, strom


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frist Ankündigung Wasserzähler tauschen verwirrter mieter Rechte und Pflichten 3 25.11.2010 08:20
Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung felix101 Kündigung 4 01.12.2009 19:16


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Ankündigung von Bagatellarbeiten