|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen!
Vor einigen Wochen wurde mir von meinem Vermieter eine Modernisierung, genauer gesagt der Austausch sämtlicher Fenster im Haus (6 Stockwerke) angekündigt. Ich bin Student und auf eine ruhige Lernumgebung angewiesen, weshalb ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollte; ich habe am 3.11. meine Kündigung für den 31.12.2009 abgeschickt. Formal sollte sie fehlerlos sein, ich habe sie mit Hilfe eines Musterbriefs (http://www.static-immobilienscout24....kuendigung.doc) erstellt. Vor einigen Tagen erhielt ich nun vom Vermieter einen Brief, in dem er mir mitteilte, dass ich vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen könne, da ich laut § 554 BGB Abs. 1 die Maßnahme zur Erhaltung der Mietsache zu dulden habe. Deshalb weise er meine Kündigung als gegenstandslos zurück. Daraufhin habe ich mich belesen und fühlte mich von § 554 BGB Abs. 3 in meinem Kündigungsrecht bestätigt. Die Lärmeinwirkung ist nicht unerheblich und ich brauche Ruhe, um mich auf die Prüfungen vorbereiten zu können. Bin ich im Recht, was meint Ihr? Sollte ich mir zur Not einen Anwalt nehmen und es darauf ankommen lassen? Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!!! Freundliche Grüße Felix |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo felix,
ich habe mir den § 554 Abs. 3 BGB und das Umfeld dessen mal zu Gemüte geführt und kann dich in deiner Meinung nur bestätigen. Für dich stellen die Modernisierungsmaßnahmen durch entstehen Lärm eine besondere Härte dar. Und wenn sich dies mit den angekündigten Arbeiten abdeckt, sehe ich gute Chancen auf Erfolg. Freundlcihe Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Nochmal hallo zusammen,
ich habe Nachricht von meinem Vermieter erhalten. Er meinte, es handle sich bei dem Austausch der Kastenfenster durch Kunststofffenster nicht um Modernisierungsarbeiten sondern lediglich um eine Sanierungsmaßnahme, weshalb das Sonderkündigungsrecht nicht gelte. Ist er im Recht, dass ich das Sonderkündigungsrecht nicht habe, nur weil er die Arbeiten als Sanierung oder Instandhaltung bezeichnet und nicht als Modernisierung? Meine Umstände ändert das ja kein bisschen, der Baulärm bleibt.... Danke für Eure Hilfe! Felix |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo felix,
der Unterschied zwischen Modernisierung und Sanierung ist, dass die Kosten der Modernisierung auf die Mieter in Form von Mieterhöhungen indirekt umgelegt werden können. Eine Reparatur oder Sanierung hat der Vermieter selbst zu finanzieren. Das hat natürlich auch finanzielle Konsequenzen für den Vermieter. Dennoch gilt Baulärm nicht als Grund für eine fristlose Kündigung, da nach der Lärmschutzverordnung diverse Ruhestörungen und Lärmerscheinungen keine Ordnungswidrigkeit darstellen. Meine Empfehlung: Sprich dich mit dem Vermieter ab, ob er die Stellung eines Nachmieters akzeptiert. Wobei es nicht einfach sein könnte einen zu finden, wenn geplante Baumaßnahmen ausstehen. Aber so könntest du vielleicht schneller aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden. Ansonsten bleibt meiner Meinung nach nur die fristgerechte Kündigung zum 28.02.2010. Und da solltest du dich beeilein, denn der 03.12.2009 ist hier der späteste Tag der Zustellung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
![]()
Ein (hoffentlich) letztes Mal hallo zusammen!
Ich habe mit dem Vermieter besprochen, dass ich versuche, einen Nachmieter zu finden. Darüber hinaus habe ich ihm telefonisch mitgeteilt, dass ich wegen des Baulärms einen Antrag auf Mietminderung stellen möchte; er sagte, dies sei kein Problem, ich solle ihm diesbezüglich einfach eine E-Mail schreiben. Nun habe ich versucht, mich zu belesen, was für ein Betrag realistisch ist. Ich habe dem Vermieter am 3.11. erstmals in einem Brief (meine Kündigung gemäß Sonderkündigungsrecht) von dem erheblichen Baulärm Mitteilung gemacht. http://www.eurogrube.de/spartipps-un...tminderung.htm hier ist von 25% bei erheblichem Baulärm die Rede, jedoch nicht, ob sich das auf die Gesamtmiete oder auf die Nettokaltmiete bezieht und auch nicht, wie "erheblicher Baulärm" definiert ist. Ich Zahle 400 Euro warm und mein Plan war es, 200 Euro (für die Monate November und Dezember, die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende Januar andauern, aber da bin ich hoffentlich schon ausgezogen) als Betrag zu nennen, den ich gerne zurückerstattet hätte. Ist der Betrag realistisch und in welcher Form sollte ich die Mietminderung beantragen? Reicht tatsächlich eine E-Mail? Erneut Danke, Danke für Eure Hilfe! Ich wüsste wirklich nicht, was ich ohne Euch machen würde! Viele Grüße Felix |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mieterhöhung wegen Modernisierung | Peter | Miete und Miethöhe | 2 | 26.04.2009 21:26 |
Genaue Formulierung einer Kündigung | Magier | Kündigung | 2 | 24.03.2009 08:57 |
Telefonanschluss in einer Mietwohnung | birgit | Mietrecht allgemein | 3 | 25.02.2009 11:22 |