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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Hallo... Ich wohne seit 7 Jahren in einer Mietwohnung, die mit Einbauküche vermietet wurde. Im Vertrag steht " Die im Mietobjekt befindliche Einbauküche steht im Eigentum der Vermieter. Diese ist pfleglich zu behandeln. Sollten die Mieter die Einbauküche beschädigen, haften die Mieter für die Schäden."
Jetzt läuft aber seit Monaten die Spülmaschine nicht mehr. Ich habe sie komplett gereinigt an allen Stellen, die für mich erreichbar waren. Nichts. Mit Absprache der Vermiterin wurde ein Handwerker beauftragt. Dieser untersucht und stellte fest, dass die EK von 2004 wäre und sie somit von innen nur verdreckt wäre. Das bedeutet ausbauen, mitnehmen, reinigen und wieder einbauen. Kosten 150 Euro. Diese Kosten waren dem Vermieter zu hoch und so wurde die Reparatur abgelehnt.Sie wollte sich aber weiterhin kümmern. Das war im Mai. Heute wird geschrieben, ich hätte die Küche beschädigt. also muss ich sie auch reparieren lassen...Dabei ist ja gar nciht defekt, sondern nur von innen verdreckt. Da ich jetzt ausziehen möchte, würde ich gerne wissen wollen, muss ich sie nun wirklich noch auf meine Kosten reinigen lassen ??? |
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#2
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AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Zitat:
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#3
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AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Diese Reinigung habe ich ja regelmäßig durchgeführt...der Handwerker meint, es wäre für eine Maschine von 8 Jahren normal, dass die Backen verdreckt sein könnten. Da hilft auch kein handeslübliches Reinigen, sondern nur komplatt auseinanderschreuben und wieder zusammenbauen. Außerdem habe ich die Einbauküche ja nicht beschädigt, sondern nur benutzt. Dafür war sie ja auch gedacht. Ich verstehe unter Beschädigung, wenn eine Tür defekt ist, Holz absplittert oder ausgeblichen ist, wennn man falsches Putzmittel benutzt hat. Aber eine Verunreinigung der Backen im inneren der Maschine kann doch keine Beschädigung sein, die ich herbeigeführt haben. Oder sehe ich das jetzt wirklich so falsch???
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#4
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AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Erklären Sie bitte, was die Backen einer Spülmaschine sind. Ich benutze seit 35 Jahren verschiedene Spülmaschinen, z.T. 15 Jahre die selbe, aber der Begriff Backen sagt mir nichts.
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#5
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AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Was die Reinigung im Allgemeinen betrifft, sehe ich das so wie mein Vorredner.
Wenn es sich aber um einen Mangel handelt, der trotz der pfleglichen Behandlung nur durch eine Reparatur zu beheben wäre, dann gehört es m.E. in den Aufgabenbereich des Vermieters. Entscheidend ist, dass der Mieter nur für Schäden aufzukommen hat, die durch sein Verschulden entstehen/entstanden sind. Die Abnutzung durch die Benutzung ist durch die Mietzahlung abgegolten. |
#6
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AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Nur zur Info...." Die Kosten der Spülmaschine sind durch Verschmutzung bestimmungsgemäßer Benutzung entstanden. Somit ist die Reparatur Vermietersache " Der Anwalt hat dies sehr ausführlich dokumentiert...Ich habe sie bestimmungsgemäß benutzt und nicht beschädigt. Danke aber für Ihre Mühe....
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Stichworte |
einbauküche, kleinreparatur, reinigung, spülmaschine |
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