Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
Hallo,
das altbekannte leidige Thema: Teppichboden. Durch Verschieben unseres Mobiliars ist der Teppich an einer Nahtstelle aufgegangen. Unsere private Haftpflicht hat dem Vermieter den Zeitwert des mittlerweile über 10 Jahre alten Teppichs ersetzt. Dieser war nicht mehr allzu hoch. Nun sitzen wir auf dem kaputten Teppich und der Vermieter möchte den Boden nicht erneuern lassen. Wer muss den Boden erneuern? Ist dieser dazu verpflichtet nachdem unsere Haftpflicht den Schaden beglichen hat. Vielen Dank im Voraus. |
AW: Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
Zitat:
Wenn Ihnen jemand in Ihren Wagen fährt, müssen Sie den Schaden auch nicht reparieren lassen und können für das Geld von der Versicherung in Urlaub fahren. Wenn der Schaden am Teppichboden aber beträchtlich ist und Stolpergefahr besteht, können Sie die Miete entsprechend mindern. |
AW: Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung/Instandhaltung verpflichtet.
Da die Wohnung mit Teppich gemietet wurde, liegt es am Vermieter den nicht mehr brauchbaren Teppich zu ersetzen. |
AW: Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
Wir haben ihm den Schaden reguliert. Das heißt er hat den Rest-/Zeitwert und wir sind bei null mit kaputten Teppich.
Er hat eine Erneuerung mit der Begründung abgelehnt, der Boden ginge sicher wieder kaputt (wir haben in diesem Zimmer unser Büro) und er würde erst bei neuem Mieter einen neuen Boden reinmachen. |
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