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hpsr 17.12.2012 15:16

Teppichboden erneuern bei Auszug
 
Hallo liebe Forumbenutzer,

dies ist die Ausgangslage: Vor ein paar Jahren bin ich in einen Neubaublock gezogen. Dieser wurde dann vor ca. drei Jahren abgerissen und ich musste umziehen, in einen benachbarten Block.

Ich habe einen neuen Mietvertrag unterschrieben, die Umzugskosten erstattet bekommen, und Ersatz für meine selbstverlegten Teppich- und Laminatböden erhalten.

Nun bin ich wieder umgezogen. Die Teppichböden wiesen deutliche Gebrauchspuren auf, u.a. da wo mein Bürostuhl stand. Mein ehemaliger Vermieter hat mich bei der Wohnungsübergabe nun dazu aufgefordert, die Kosten für diesen Teppich zu übernehmen. Es sei nicht mehr möglich diesen weiterzuverwenden. Ich habe widersprochen und ihn um eine Begründung gebeten.

Noch ein paar zusätzliche Fakten:
- im neuen Mietvertrag steht nichts über den Teppich, nur im Übergabeprotokoll
- ich hatte keinen Einfluß auf die Auswahl des Teppichs (insb. nicht auf den Preis)
- meine ehemalige Nachbarin, die auch umziehen musste, hat statt einem Ersatzteppich Geld bekommen, damit wird sie natürlich nicht in diese Lage kommen; ich hatte diese Wahl allerdings nicht

Kann diese Forderung überhaupt rechtens sein?

Dies sind die neuesten Entwicklungen: Die zuständige WBG hat einen Nachmieter gefunden und den Teppich reinigen lassen. Der Nachmieter hat sich bereit erklärt, den Teppich zu übernehmen. Im letzten Schreiben fordert die Genossenschaft jetzt "nur noch" die Reinigungskosten ein, aus "Kulanzgründen" versteht sich. Die gewünschte Begründung habe ich allerdings nicht erhalten. Mein Einverständnis mal vorausgesetzt: auch hier hatte ich wieder keine Möglichkeit mich selbst darum zu kümmern.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?


viele Grüße und Danke im Voraus,
hpsr

Regenmacher 17.12.2012 15:49

AW: Teppichboden erneuern bei Auszug
 
Zitat:

Die Teppichböden wiesen deutliche Gebrauchspuren auf, u.a. da wo mein Bürostuhl stand.
Deutliche Spuren durch einen Bürostuhl, der vielleicht die falschen Rollen hatte, zählen nicht zum normalen Gebrauch. Hier hat der Mieter Schadensersatz zu leisten und zwar in der Höhe des Restwertes.

Zitat:

Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Zahlen Sie die Reinigung (die Sie auch ohne Aufforderung hätten erledigen müssen) und lassen Sie sich schriftlich versichern, dass damit die Angelegenheit erledigt ist.

Recht-Einfach 17.12.2012 16:15

AW: Teppichboden erneuern bei Auszug
 
Hallo,

gewöhnliche Abnutzungserscheinungen sind mit dem Mietpreis abgegolten. Dies gilt auch für Teppiche. sollten Sie den Teppich jedoch tatsächlich über das gewöhnliche Maß hinaus mit Ihrem Bürostuhl abgewetzt haben, so kann der Vermieter Ersatz verlangen.

Somit könnte man die Übernahme der Reinigungskosten für den Teppich durchaús als Kulanz betrachten.


Mietrecht Einfach

hpsr 17.12.2012 17:51

AW: Teppichboden erneuern bei Auszug
 
Im Falle eines Neueinzugs könnte ich Ihre Argumentation nachvollziehen.

Ich habe womöglich nicht genug betont, dass der Teppich und das Laminat in der ersten Wohnung mein Eigentum waren. Ich sehe den Teppich daher eher als Ausgleich für meinen alten Teppich. Mir wären ja sonst durch den Umzug nicht selbstverschuldete Unkosten entstanden.

Außerdem: Wären mir die Konsequenzen klar gewesen, hätte ich womöglich darauf bestanden meinen eigenen alten Teppich und das Laminat in die neue Wohnung mitzunehmen. Diese Wahl hatte ich nicht.

Vereinfacht stellt es sich für mich nun folgendermaßen dar: Mein Vermieter lässt einfach meinen Teppich entfernen und ersetzt diesen durch seinen Eigenen inkl. der Verantwortung für mich, für Abnutzungen aufzukommen.

Sollte ich trotzdem im Unrecht sein ist mir weiterhin nicht klar:

1. Warum der Vermieter entscheidet, was eine unverhältnismäßige Nutzung ist. Meiner Meinung nach ist die Abnutzung in diesem Fall normal: Der Teppich ist weiß und zeigt dementsprechend schneller Gebrauchsspuren. Es gibt keine Flecken z.B. durch Rotwein und keine Löcher. Die Rollen vom Stuhl wahren aus Kunststoff.

2. Warum ich nicht die Möglichkeit habe, selbst die Reinigung zu übernehmen oder zu beauftragen. Dann hätte ich einen günstigeren Preis erzielt.

Danke für Ihre schnellen Antworten,
hpsr


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