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enommsen 28.04.2013 14:15

Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren
 
Vor 4 Monaten sind mir kleine Gegenstände von einem Regal in die Wanne (Acyl) gefallen und haben ca. 15 kleine Defekte hinterlassen. Habe sofort meine Haftpflichtversicherung angeschrieben, die einen Gutachter schickte. Der stellte fest, daß die Wanne entweder ausgetauscht oder beschichtet werden müsse.
Die HV, die von der Versicherung kontaktiert wurde als Eigentümer, gab an, daß die Wanne ca. 25 Jahre alt sei. Die Versicherung zahlt nun den Zeitwert (37€) und meine HV schreibt mir, daß ich das Geld haben könne, aber die Wanne selbst auf meine Kosten reparieren lassen müsse. Das kann doch nicht Rechtens sein, oder?
Was soll ich tun? Kann mir jemand einen kompetenten Rat geben? Bin nicht im Mieterbund und habe auch keine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank schon mal! Evchen

Regenmacher 28.04.2013 15:52

AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren
 
Sie haben richtig gehandelt, dass Sie den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben. Bei einer so alten Badewanne dürfte der Zeitwert richtig ermittelt worden sein, Versicherungen kennen sich damit aus.

Ihrem Vermieter steht demnach nur dieser Zeitwert zu, mehr nicht. Wenn er nicht damit zufrieden ist, verweisen Sie ihn an Ihre Versicherung. Von dort wird er die passende Antwort bekommen.

enommsen 28.04.2013 17:41

AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren
 
Hallo Regenmacher! Danke für die Antwort. Aaaaber: die Versicherung hatte mir schon gesagt, daß ich keinen müden Cent dazubezahlen soll. Wenn die HV sich aber schief stellt und gar nichts macht? Was soll ich dagegen unternehmen? Die Vversicherung kann wohl kaum die HV zwingen, mir die Beschichtung der Wanne zu bezahlen - oder?? LG, Evchen

Regenmacher 28.04.2013 17:44

AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren
 
Ich denke, dass die Wanne durch das Malheur nicht undicht geworden ist. Dann belassen Sie den Zustand, aber heben alle Unterlagen sehr gut auf. Die werden Sie dann beim Auszug benötigen.

Sange 28.04.2013 18:33

AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren
 
Irgendetwas läuft da schief.
Die Haftpflichtversicherung zahlt direkt an den Geschädigten und wickelt somit den Schaden ab. Dazu erhält der Geschädigte eine entsprechende Mitteilung der Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche für seinen Versicherungsnehmer ab. Sie wirkt als eine passive Rechtsschutzversicherung.

Klartex:
Alle Forderungen die der Vermieter stellt, sollte der Mieter in diesem Fall sofort seiner Haftpflichtversicherung übergeben.

Die Versicherung wird sogar im Ernstfall die Gerichtskosten übernehmen.

Also sollte man bei solchen Unstimmigkeiten die Versicherung zu einer klaren Aussage zwingen.

Die HV wäre nun gezwungen eine neue Badewanne installieren zu lassen, da die funktionierende Badewanne zum Mietumfang gehört.
Sie ist nach § 535 BGB zur Instansetzung und Instandhaltung gesetzlich verpflichtet.

Zwischenzeitlich wäre eine Mietminderung nach § 536 BGB möglich.

Weiteres sollte mit einem Fachanwalt besprochen werden.


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