Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.04.2013, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2013
Beiträge: 2
Standard Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Vor 4 Monaten sind mir kleine Gegenstände von einem Regal in die Wanne (Acyl) gefallen und haben ca. 15 kleine Defekte hinterlassen. Habe sofort meine Haftpflichtversicherung angeschrieben, die einen Gutachter schickte. Der stellte fest, daß die Wanne entweder ausgetauscht oder beschichtet werden müsse.
Die HV, die von der Versicherung kontaktiert wurde als Eigentümer, gab an, daß die Wanne ca. 25 Jahre alt sei. Die Versicherung zahlt nun den Zeitwert (37€) und meine HV schreibt mir, daß ich das Geld haben könne, aber die Wanne selbst auf meine Kosten reparieren lassen müsse. Das kann doch nicht Rechtens sein, oder?
Was soll ich tun? Kann mir jemand einen kompetenten Rat geben? Bin nicht im Mieterbund und habe auch keine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank schon mal! Evchen



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 28.04.2013, 15:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Sie haben richtig gehandelt, dass Sie den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben. Bei einer so alten Badewanne dürfte der Zeitwert richtig ermittelt worden sein, Versicherungen kennen sich damit aus.

Ihrem Vermieter steht demnach nur dieser Zeitwert zu, mehr nicht. Wenn er nicht damit zufrieden ist, verweisen Sie ihn an Ihre Versicherung. Von dort wird er die passende Antwort bekommen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.04.2013, 17:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Hallo Regenmacher! Danke für die Antwort. Aaaaber: die Versicherung hatte mir schon gesagt, daß ich keinen müden Cent dazubezahlen soll. Wenn die HV sich aber schief stellt und gar nichts macht? Was soll ich dagegen unternehmen? Die Vversicherung kann wohl kaum die HV zwingen, mir die Beschichtung der Wanne zu bezahlen - oder?? LG, Evchen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.04.2013, 17:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Ich denke, dass die Wanne durch das Malheur nicht undicht geworden ist. Dann belassen Sie den Zustand, aber heben alle Unterlagen sehr gut auf. Die werden Sie dann beim Auszug benötigen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.04.2013, 18:33
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren

Irgendetwas läuft da schief.
Die Haftpflichtversicherung zahlt direkt an den Geschädigten und wickelt somit den Schaden ab. Dazu erhält der Geschädigte eine entsprechende Mitteilung der Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche für seinen Versicherungsnehmer ab. Sie wirkt als eine passive Rechtsschutzversicherung.

Klartex:
Alle Forderungen die der Vermieter stellt, sollte der Mieter in diesem Fall sofort seiner Haftpflichtversicherung übergeben.

Die Versicherung wird sogar im Ernstfall die Gerichtskosten übernehmen.

Also sollte man bei solchen Unstimmigkeiten die Versicherung zu einer klaren Aussage zwingen.

Die HV wäre nun gezwungen eine neue Badewanne installieren zu lassen, da die funktionierende Badewanne zum Mietumfang gehört.
Sie ist nach § 535 BGB zur Instansetzung und Instandhaltung gesetzlich verpflichtet.

Zwischenzeitlich wäre eine Mietminderung nach § 536 BGB möglich.

Weiteres sollte mit einem Fachanwalt besprochen werden.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
badewanne, haftpflichtversicherung, schaden


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Satellitenanlage über Nebenkostenabrechnung umgelegt Daggi Betriebskosten und Nebenkosten 1 11.11.2012 13:56
Mieter entscheiden über Mitmieter aquitaine Kündigung 1 08.07.2011 18:38
Auskunft über Kaution hatschus Mietrecht allgemein 1 21.04.2011 08:40
Grundsteuer, Sach-und Haftpflichtversicherung KaHa Betriebskosten und Nebenkosten 3 12.04.2011 15:55
Wasserschaden in Wohnung über mir nut6 Reparaturen und Modernisierung 0 13.03.2010 14:39


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Badewannenschaden über Haftpflichtversicherung regulieren