Mängel nach Wohnungsübergabe
Wir haben unsere Wohnung gekündigt und ordnungsgemäss renoviert etc.
Leider wurde bei unserem Einzug kein Übergabeprotokoll gefertigt, so dass uns der Vermieter sämtliche Vorschäden anlastet. Haben wir da jetzt überhaupt eine Chance gegen anzugehen? |
AW: mängel nach wohnungsübergabe
Zitat:
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AW: mängel nach wohnungsübergabe
Wir haben jede Menge Zeugen. Und es sind nur Kleinigkeiten. Viele Kleinigkeiten.
Einiges haben wir gleich selbst repariert, weil es sein musste. |
AW: mängel nach wohnungsübergabe
Wenn diese Mängel Schönheitsreparaturen bedeuten, dann kommt es nur darauf an, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten mietet man eine Wohnung immer in dem Zustand (auch mit Mängeln) an, wie bei Vertragsunterschrift. Sollten Sie da die Mängel nicht angegeben haben, könnte es für Sie eng werden.
D.h., ohne zu wissen, was der Vermieter bemängelt ist das Ganze ein Ratespiel. |
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