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sanni 03.06.2013 13:54

Mängel nach Wohnungsübergabe
 
Wir haben unsere Wohnung gekündigt und ordnungsgemäss renoviert etc.
Leider wurde bei unserem Einzug kein Übergabeprotokoll gefertigt, so dass uns der Vermieter sämtliche Vorschäden anlastet.
Haben wir da jetzt überhaupt eine Chance gegen anzugehen?

Regenmacher 03.06.2013 14:14

AW: mängel nach wohnungsübergabe
 
Zitat:

Haben wir da jetzt überhaupt eine Chance gegen anzugehen?
Und Zeugen für den Zustand bei Einzug gibt es auch nicht? Dann haben Sie während der ganzen Mietzeit mit den Schäden des Vormieters in der Wohnung gelebt ohne was zu sagen?

sanni 03.06.2013 14:18

AW: mängel nach wohnungsübergabe
 
Wir haben jede Menge Zeugen. Und es sind nur Kleinigkeiten. Viele Kleinigkeiten.
Einiges haben wir gleich selbst repariert, weil es sein musste.

Regenmacher 03.06.2013 18:50

AW: mängel nach wohnungsübergabe
 
Wenn diese Mängel Schönheitsreparaturen bedeuten, dann kommt es nur darauf an, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten mietet man eine Wohnung immer in dem Zustand (auch mit Mängeln) an, wie bei Vertragsunterschrift. Sollten Sie da die Mängel nicht angegeben haben, könnte es für Sie eng werden.

D.h., ohne zu wissen, was der Vermieter bemängelt ist das Ganze ein Ratespiel.


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