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gawasch70 04.07.2013 14:36

Notfall Verstopfung
 
Hallo Leute!
Kürzlich musste ich an einem Samstag feststellen, dass in Waschbecken und Toilette das Wasser nicht mehr ablief. Daraufhin wählte ich die Notrufnummer des Vermieters an und schilderte auf dem Anrufbeantworter mein Anliegen und bat um Rückruf.
Als sich nach einer Stunde niemand regte, rief ich prompt den zuständigen Rohrreiniger, der mit meiner Hausverwaltung zusammen arbeitet, an und bat um Hilfe.
Das Unternehmen schickte einen Mitarbeiter, der den Schaden auch beseitigte.

Nun teilte mir der Unternehmer Tage später telefonisch mit, das der Vermieter die Kosten nicht übernehmen würde und ich folglich alles selbst zahlen müsse.
Als Grund hierfür wurde lapidar angemerkt, dass ich versäumt hätte, meine Rufnummer auf den Anrufbeantworter zu sprechen, was mir vor lauter Aufregung tatsächlich durch die Lappen ging!
Ist das wirklich ein Grund, sich vor der Zahlung zu drücken???:confused:
Sämtliche Rufnummern der Mieter sind dem Vermieter schließlich bekannt, zumal mich der Vermieter montags noch telefonisch kontaktierte und ich ihm meine Vorgehensweise nochmals schilderte!

Vielen Dank für eine Antwort.

Sange 05.07.2013 07:42

AW: Notfall Verstopfung
 
Das hört sich nach "fauler Ausrede" des Vermieters an. Offensichtlich geht es ja nicht um höhere Kosten durch den vom Mieter beauftragten Rohrreiniger.

Entscheidend ist wohl, wer der Verursacher der Verstopfung war/ist:

- war es nachweislich der Mieter, dann hätte dieser zu zahlen (Haftpflicht zahlt)

- steht der Verursacher nicht fest,dann wäre es die Angelegenheit des Vermieters


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