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Reeny 02.10.2013 08:20

Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt
 
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine neue Küche erhalten. Hierzu war das Vorhandensein von Starkstrom für die Herdplatten notwendig.
Dieses war zwar bis in meine Wohnung zum Sicherungskasten verlegt war, aber nicht weiter. Aus diesem Grund habe ich kurzfristig eine Lösung finden müssen und habe einen Elektriker beauftragt der mir diese Stromleitung bis in die Küche verlegt. Das Kabel wurde "auf Putz" gelegt und kann, wenn ich wieder ausziehe, entfernt werden.

Ende diesen Monats führt unser Hausmeister eine Wohnungsbesichtigung durch und ich würde gerne wissen, ob ich deswegen belangt werden kann oder gar aus der Wohnung geschmissen werden kann?
Im Gesetz konnte ich zu Strom verlegen nichts finden.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Viele Grüße,
Reeny

Regenmacher 02.10.2013 09:49

AW: Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt
 
Solche Arbeiten dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters in Auftrag gegeben und ausgeführt werden.

In welchem Gesetz sollte Ihr vertragswidriges Verhalten zu finden sein?

Sange 02.10.2013 16:31

AW: Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt
 
Zitat:

Ende diesen Monats führt unser Hausmeister eine Wohnungsbesichtigung durch und ich würde gerne wissen, ob ich deswegen belangt werden kann oder gar aus der Wohnung geschmissen werden kann?
Nein, sie haben nichts unternommen, was eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Sie haben m.E. lediglich eine bauliche Veränderung vorgenommen, die Sie bei Mietende wieder zurück bauen sollten oder dem Vermieter zum Kauf anbieten können.

Die fachlich einwandfrei Verlegung ist natürlich Voraussetzung.


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