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Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 02.10.2013, 08:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2013
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 1
Frage Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine neue Küche erhalten. Hierzu war das Vorhandensein von Starkstrom für die Herdplatten notwendig.
Dieses war zwar bis in meine Wohnung zum Sicherungskasten verlegt war, aber nicht weiter. Aus diesem Grund habe ich kurzfristig eine Lösung finden müssen und habe einen Elektriker beauftragt der mir diese Stromleitung bis in die Küche verlegt. Das Kabel wurde "auf Putz" gelegt und kann, wenn ich wieder ausziehe, entfernt werden.

Ende diesen Monats führt unser Hausmeister eine Wohnungsbesichtigung durch und ich würde gerne wissen, ob ich deswegen belangt werden kann oder gar aus der Wohnung geschmissen werden kann?
Im Gesetz konnte ich zu Strom verlegen nichts finden.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Viele Grüße,
Reeny



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  #2  
Alt 02.10.2013, 09:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt

Solche Arbeiten dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters in Auftrag gegeben und ausgeführt werden.

In welchem Gesetz sollte Ihr vertragswidriges Verhalten zu finden sein?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.10.2013, 16:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Starkstrom Leitung selbst neu in Wohnung gelegt

Zitat:
Ende diesen Monats führt unser Hausmeister eine Wohnungsbesichtigung durch und ich würde gerne wissen, ob ich deswegen belangt werden kann oder gar aus der Wohnung geschmissen werden kann?
Nein, sie haben nichts unternommen, was eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Sie haben m.E. lediglich eine bauliche Veränderung vorgenommen, die Sie bei Mietende wieder zurück bauen sollten oder dem Vermieter zum Kauf anbieten können.

Die fachlich einwandfrei Verlegung ist natürlich Voraussetzung.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
besichtigung, hausmeister, kündigung, sicherungskasten, starkstrom, strom


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