Zitat:
Ende diesen Monats führt unser Hausmeister eine Wohnungsbesichtigung durch und ich würde gerne wissen, ob ich deswegen belangt werden kann oder gar aus der Wohnung geschmissen werden kann?
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Nein, sie haben nichts unternommen, was eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.
Sie haben m.E. lediglich eine bauliche Veränderung vorgenommen, die Sie bei Mietende wieder zurück bauen sollten oder dem Vermieter zum Kauf anbieten können.
Die fachlich einwandfrei Verlegung ist natürlich Voraussetzung.