Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Reparaturen und Modernisierung (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/)
-   -   Firma hat Heizungsrohr angebohrt (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/firma-hat-heizungsrohr-angebohrt-2759.html)

Winterschlaefer 01.08.2014 18:32

Firma hat Heizungsrohr angebohrt
 
Hallo,
Eine Firma hat beim Kabelverlegen ein Heizungsrohr angebohrt.Nun soll das Laminat raus und getrocknet werden.Da es das Wohnzimmer ist, habe ich das Problem, wohin mit Couchgarnitur und Anbauwand.Die Trocknungsfirma sagt es geht sie nichts an," ich wäre nur Mieter und habe für Baufreiheit zu sorgen".
Wie kann das sein? Ich habe den Fehler nicht gemacht und soll aber dafür zahlen(ausräumen und ggf. Unterstellung für 2 Wochen)
Wäre für Tips dankbar, am besten ohne Anwalt.
Gruß Uwe

Regenmacher 01.08.2014 18:51

AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
 
Und was sagt der Vermieter dazu. Denn in erster Linie ist er für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verantwortlich. Er muss für den Ab- und Aufbau der Möbel und auch für die Unterbringung sorgen.

Auch wäre hier eine angemessene Mietminderung anzusetzen, da die Wohnung nicht mehr komplett genutzt werden kann. Ihr Vermieter kann diese Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen, denn dieser hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Winterschlaefer 01.08.2014 20:30

Re: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
 
Der Vermieter ist das Problem.Das ist eine Vermögensfirma für fremdvermietetes Eigentum. Die scheinen mit der Vermittlung einer Fachfirma zum Trocknen und Neuverlegen Ihre Vermieterpflicht erfüllt zu haben.(mein persönlicher Eindruck).
Habe ich das Recht direkt an die Versicherung heranzutreten.Es geht schließlich auch um die Zeit des aus-und einräumens,Kartons ggf.auswärtige Unterbringung.

Recht-Einfach 05.08.2014 13:31

AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
 
Hallo, bitte verweisen Sie auf das BGB: § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in Verbindung mit § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

Die Zuständigkeit haben nicht Sie zu klären, sondern derjenige, auf dessen Konto dann eine möglicherweise geminderte Miete läuft.

Mietrecht Einfach

Keron 10.08.2014 15:38

AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
 
Die Sachlage ist ganz klar, du bist im Recht. Wenn die Vermieterfirma sich weigert, würde ich, wie Recht Einfach schon schreibt, auf §535 und 536 BGB verweisen und gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt drohen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du auch gleich zum Anwalt gehen und fragen, was du am besten tun sollst


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:40 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1