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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Hallo,
Eine Firma hat beim Kabelverlegen ein Heizungsrohr angebohrt.Nun soll das Laminat raus und getrocknet werden.Da es das Wohnzimmer ist, habe ich das Problem, wohin mit Couchgarnitur und Anbauwand.Die Trocknungsfirma sagt es geht sie nichts an," ich wäre nur Mieter und habe für Baufreiheit zu sorgen". Wie kann das sein? Ich habe den Fehler nicht gemacht und soll aber dafür zahlen(ausräumen und ggf. Unterstellung für 2 Wochen) Wäre für Tips dankbar, am besten ohne Anwalt. Gruß Uwe |
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#2
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AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Und was sagt der Vermieter dazu. Denn in erster Linie ist er für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verantwortlich. Er muss für den Ab- und Aufbau der Möbel und auch für die Unterbringung sorgen.
Auch wäre hier eine angemessene Mietminderung anzusetzen, da die Wohnung nicht mehr komplett genutzt werden kann. Ihr Vermieter kann diese Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen, denn dieser hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung. |
#3
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Re: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Der Vermieter ist das Problem.Das ist eine Vermögensfirma für fremdvermietetes Eigentum. Die scheinen mit der Vermittlung einer Fachfirma zum Trocknen und Neuverlegen Ihre Vermieterpflicht erfüllt zu haben.(mein persönlicher Eindruck).
Habe ich das Recht direkt an die Versicherung heranzutreten.Es geht schließlich auch um die Zeit des aus-und einräumens,Kartons ggf.auswärtige Unterbringung. |
#4
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AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Hallo, bitte verweisen Sie auf das BGB: § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in Verbindung mit § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Die Zuständigkeit haben nicht Sie zu klären, sondern derjenige, auf dessen Konto dann eine möglicherweise geminderte Miete läuft. Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Die Sachlage ist ganz klar, du bist im Recht. Wenn die Vermieterfirma sich weigert, würde ich, wie Recht Einfach schon schreibt, auf §535 und 536 BGB verweisen und gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt drohen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du auch gleich zum Anwalt gehen und fragen, was du am besten tun sollst
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Stichworte |
haftpflichtversicherung, heizung, laminat, mietminderung, möbel, wohnzimmer |
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