Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 05.08.2014, 13:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt

Hallo, bitte verweisen Sie auf das BGB: § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in Verbindung mit § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

Die Zuständigkeit haben nicht Sie zu klären, sondern derjenige, auf dessen Konto dann eine möglicherweise geminderte Miete läuft.

Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten