AW: Firma hat Heizungsrohr angebohrt
Hallo, bitte verweisen Sie auf das BGB: § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in Verbindung mit § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Die Zuständigkeit haben nicht Sie zu klären, sondern derjenige, auf dessen Konto dann eine möglicherweise geminderte Miete läuft.
Mietrecht Einfach
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