Unangekündigter Hausausbau - Kündigungsrecht?
Hallo,
meine Frage betrifft das außergewöhnliche Kündigungsrecht. Unser Vermieter baut seit rund zwei Wochen den Keller aus. Laut Nachfrage soll dies noch rund zwei Monate dauern. Das ganze erfolgte ohne Ankündigung oder Hinweis und es ist auch nicht die erste Baumaße, die er ohne unser Wissen angezettelt hat und die ein paar Monate dauerte. Meine Nerven liegen blank und mir geht es nicht um eine Mietminderung, sondern um die Frage, ob ich theoretisch vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann. Es ist für mich unzumutbar, hier noch länger zu wohnen. Es ist dort ja immer von "angekündigten Modernisierungsmaßnahmen" die Rede, ich habe zu unangekündigten Maßnahmen generell nichts gefunden. Zumal wir von diesem Ausbau auch keinen langfristigen Nutzen haben, also sogar streitbar ist, ob es überhaupt unter Modernisierung fällt. Unser Vermieter wohnt auch mit im Haus, falls das relevant sein sollte. Über Hinweise und Ratschläge wäre ich dankbar! |
AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Auch wenn ihre Nerven blank liegen müssen Sie fristgerecht kündigen.
In ihrem Fall wäre es der 3. Juni, wenn die Kündigung zum 31.08. wirken soll. |
AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Warum? Das soll nicht offensiv klingen, aber ich verstehe im Moment gerade nicht, warum angekündigte Maßnahmen kündbar sind und unangekündigte nicht. Der Baulärm ist derselbe.
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AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Wo steht denn geschrieben, dass bei angekündigten Baumaßnahmen im Haus ein Sonderkündigungsrecht besteht? Sonderkündigung wäre alles unter der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.
Das einzige Recht, das Sie in diesem Fall hätten, wäre das Recht auf Mietminderung. Aber das sollten Sie besser in die Hände eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht geben. |
AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Paragraph 555 bgb. Da z.b. ein sonderkuendigungsrecht bei einem nichtangekuendigten dachausbau besteht, wenn der vermieter ihn nicht drei monate vorher ankuendigt. Ich gehe davon aus, dass ankuendigungen von laengeren bauarbeiten zu den pflichten eines vermieters gehoert. Ebenso, dass sonntags ruhe ist. Scheinbar nicht.
dennoch danke fuer die antwort. |
AW: unangekündigter Hausausbau/Kündigungsrecht
Dass sich der Vermieter an die Sonntagsruhe halten muss dürfte doch wohl nicht zur Diskussion stehen. Soviel Courage sollten Sie schon aufbringen, um sich durchzusetzen.
Aber den § 555 BGB sollten Sie noch einmal durchlesen und dann auch verstehen, denn hier geht es um Baumaßnahmen, die zu einer Mieterhöhung führen. In seinem Keller kann ihr Vermieter unter Berücksichtigung der Ruhezeiten, die in der Hausordnung genannt sind, werkeln, bis ihm das Geld ausgeht. |
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